also freier dienstvertrag ist eigentlich noch am ähnlichstem einem klassischen Dienstverhältnis, nur dass du kein 13. 14. gehalt bekommst, keinen urlaubs-anspruch hast und kein krankengeld bekommst.
Du bist aber - sofern über geringfügigkeitsgrenze - durchaus sozial- und krankenversichert.
Ab nächstem Jahr soll auch die Mitarbeitervorsorge dazukommen => Abfertigung neu.
Kennzeichen ist glaube ich, dass man sich dazu verpflichtet für die Firma Arbeit zu verrichten, es geht aber darum, dass man sich zur Bereitstellung der Arbeitskraft verpflichtet und nicht zum Fertigstellen einer Leistung (=> Werkvertrag).
Übrigens: Wenn es heißt 12 Euro brutto, dann sollte das so zu verstehen sein, dass davon der Sozialversicherungsbeitrag (13,85%) abgezogen wird. Das behält der Arbeitgeber ein und führt es an die Sozialversicherung ab. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber noch den Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung zahlen. Dieser Betrag gehört aber dezidiert nicht zu deinem Einkommen, und so zu rechnen ist für mich ein bisschen an den Haaren herbeigezogen.
Normalerweise vereinbart man ja bei jedem Dienstverhältnis einen Bruttolohn und das inkludiert nur die Abgaben von Arbeitnehmerseite. Das, was der Arbeitgeber noch dazuzahlen muss, sind eigentlich die klassischen Lohnnebenkosten von denen man im TV/in der Zeitung immer hört.
Allein Kostenrechnerisch wäre es nicht probat zu diesen auch noch die Abgaben des Arbeitnehmers zu rechnen, denn wenn es so wäre wie in Amerika oder so, wo man sich um alles selber kümmern muss, dann bekommt man eben den ganzen Bruttolohn aufs Konto und muss dann eben selbst erst der Versichherung und dem Finanzamt was zahlen.
Steuern musst du selbst zahlen, wobei du erst ab 10000 € effektiv steuerpflichtig wirst. Dann musst du eine Einkommenssteuererklärung abgeben.
lg
Shine