zivildienst nachzahlung?

  • Zitat von mtintel

    Klar und wie gehst vor?

    Also was ich so gelesen habe werde ich mal das Doc (siehe Anhang) ausfüllen, und an die Zivildienstserviceagentur schicken... oder ist das Quatsch? Die müsste dann ja sagen wieviel mir zusteht, oder habe ich da was (http://www.zivildienst.at/FAQ/Einigungsverfahren.htm und http://www.zivildienst.at/index.php?opti…d=53&Itemid=100) falsch verstanden?

    Also gut. Ich habe einen Antrag auf Feststellung und auf Aushilfe gestellt. Am 29.03.06 wurde das Zivilidenstübergangsgesetz beschlossen.
    Dies besagt, dass alle Anträge, die vorm 29.03.06 eingereicht wurden als Aufforderung der Einrichtung zu betrachten sind.(Du kannst sonst deine Einrichtung auffordern Dir das Geld zu zahlen).
    Am 31.03.06 hat meine Einrichtung das Ganze bekommen und ich habe daher am 1.07.06(Drei Monate danach) einen Antrag bei der Zisa gestellt... Das ist am 3.07.06 bei Ihnen eingeklangt und seitdem warte ich.


    OK? Also wann hast du deine Einrichtung aufgefordert? Ab diesem Zeitpunkt rechnest du 3 Monate +1 Tag dazu und da schickst du an die Zivildienstserviceagentur(ZISA) einen Antrag ;)

    Wolfman: Ja das ist leider so weil das vor 2001 ein anderes Gesetz war und du hast vor der Gesetzesänderung keinen Antrag gestellt und somit hast du du praktsich auf deine Rechtsmittel verzichtet.

  • Pfu, echt eine Frechheit. Hab inzwischen die 1500 Euro angenommen, sind aber noch nicht da.
    Diese Beweiserei ist ja das Lächerlichste. DIE stehen in unserer Schuld, nicht umgekehrt. Kann mir dann schon vorstellen, wie die Beweise abgewiesen werden. "Ist doch kein Problem, an freien Tagen 80 km durch die Gegend zu fahren, um an der Dienststelle zu essen."

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • Wolfibolfi: Ich werde da schon nett genug schreiben. Ist ja nicht meine Aufgabe zu beweisen, dass ich z.B. überhaupt Geld bekommen habe ;)

    PS: Schreib Ihnen eine Rüge.
    Setz ihnen eine Nachfrist von 4 Wochen und verlange ab diesen Zeitpunkt Verzugszinsen.
    Verlange für den Anfang 4% und steigere die Zinsesforderungen um 4% alle 2 Wochen bis du auf 20% kommt.
    Schreibe unten dazu, dass Du Dir rechtliche Schritte vorbehälst.

  • @hellsmurf: so sehr ich auch um meine rechte als ex-zivi kämpf, aber deine maßnahmen sind aus der luft gegriffen. du darfst ihnen 4% zinsen verrechnen, aber nur dann mehr, wenn du konkret nachweisen kannst, dass du einen derart großen schaden hattest (z.b. seit ende des zivildienstes das konto dauernd überzogen, weil du zuwenig geld bekommen hast, zinsen beim konto 6% oder so...)
    unten dazuschreiben, dass du dir rechtliche schritte vorbehältst, wird sie herzlich wenig jucken, denn die hast du ja sowieso schon eingeleitet.

    ich wart auch freudig auf der ihren 11-seitigen fragebogen, in deren beantwortung ich mich dann so richtig austoben werd...

    lg m.

  • @Mr. Radar: Wolfibolfi hat ja zugestimmt, dass er das Geld haben will.
    Damit ist das ein privatrechtliches Schuldverhältnis. Da darf man dann auch auf einmal die Zinsschraube zudrücken wenn kein Geld kommt. Zivilrecht owend wenn man Geld haben will ;)

    Die 4% kannst Du nachträglich fordern. Da geht leider nicht mehr. Aber ich habe auch von zukünftigen Forderungen gesprochen. Frist setzen und Zinsforderungen stellen.

    Zu den rechtlichen Schritten: Sorry, aber rechtlche Schritte sind für mich, wenn ich einen Anwalt beauftrage(Also vor Gericht zerren). Noch lustiger wäre ja ein Inkassobüro...

  • Eigentlich sollts gehn, man bekommt ja sogar für diese Kühlschrankentsorgungsaufkleber (die man beim Kühlschrankkauf mitbezahlt hat) Zinsen, weil die Entsorgung jetzt ja gratis ist.

    Mir ist das nur zu blöd, i will endlich meine Ruhe haben.

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • @hellsmurf: inkassobüro kannst afaik nur beauftragen wenn du einen gerichtl. exekutiostitel hast.
    die 4% verzinsung sind ja lt. ABGB, betreffen also das zivilrecht. mehr wird da auch nicht rauszuholen sein, auch wenn er zugestimmt hat...
    doch, klar geht auch nachträglich theoretisch mehr...nämlich wie gesagt, wenn mir durch die auslage des gelds höhere kosten entstanden sind.
    und nein, ein rechtlicher schritt ist alles, was du unternimmst, um zu deinem recht zu kommen. und das heißt z.b. auch eine beschwerde an die zivildienstserviceagentur zu senden.

    lg m.

  • @hellsmurf: inkassobüro kannst afaik nur beauftragen wenn du einen gerichtl. exekutiostitel hast.
    die 4% verzinsung sind ja lt. ABGB, betreffen also das zivilrecht. mehr wird da auch nicht rauszuholen sein, auch wenn er zugestimmt hat...
    doch, klar geht auch nachträglich theoretisch mehr...nämlich wie gesagt, wenn mir durch die auslage des gelds höhere kosten entstanden sind.
    und nein, ein rechtlicher schritt ist alles, was du unternimmst, um zu deinem recht zu kommen. und das heißt z.b. auch eine beschwerde an die zivildienstserviceagentur zu senden.

    lg m.

    Inkassobüro kann man immer beauftragen. Die machen das auch dann mit den Zinsen, Anwaltsgebühren verrechnen usw. bis hin zum Verklagen und Pfänden.

    Was Du meinst sind die Zinsen, die während des Verfahrens angefallen sind.
    Wolfibolfi steht aber offiziell das Geld zu. Das ist jetzt ein privatrechtliches Schuldverhältnis. Also es geht NICHT, dass man rückwirkend mehr als 4% verlangt ABER zurkünftig kann man immer mehr Zinsen fordern.

    Wenn Du mir Geld schuldest, und Du willst es mir nicht zahlen, wirst Du irgendwann einen Einschreiber von mir finden in dem ich Dich Rüge und Dir eine Frist setze... Als Sanktion werde ich ab den Stichtag x y% Zinsen verlangen und die werden bis zu 20% ansteigen.

  • Der Fragebogen ist so eine Farce. Hab ihn grad abgeholt.

    Vielleicht hätt ich auch das 1533 Angebot nehmen sollen, aber ich tät mich sehr ärgern, wenn andere dann fast das doppelte bekommen.

    Also 2500 erwart ich mir schon. Und das mit gutem Recht!

    Kommunikation ist nur unter gleichen möglich. :idea:

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