Zitat von mtintelKlar und wie gehst vor?
Also was ich so gelesen habe werde ich mal das Doc (siehe Anhang) ausfüllen, und an die Zivildienstserviceagentur schicken... oder ist das Quatsch? Die müsste dann ja sagen wieviel mir zusteht, oder habe ich da was (http://www.zivildienst.at/FAQ/Einigungsverfahren.htm und http://www.zivildienst.at/index.php?opti…d=53&Itemid=100) falsch verstanden?
Also gut. Ich habe einen Antrag auf Feststellung und auf Aushilfe gestellt. Am 29.03.06 wurde das Zivilidenstübergangsgesetz beschlossen.
Dies besagt, dass alle Anträge, die vorm 29.03.06 eingereicht wurden als Aufforderung der Einrichtung zu betrachten sind.(Du kannst sonst deine Einrichtung auffordern Dir das Geld zu zahlen).
Am 31.03.06 hat meine Einrichtung das Ganze bekommen und ich habe daher am 1.07.06(Drei Monate danach) einen Antrag bei der Zisa gestellt... Das ist am 3.07.06 bei Ihnen eingeklangt und seitdem warte ich.
OK? Also wann hast du deine Einrichtung aufgefordert? Ab diesem Zeitpunkt rechnest du 3 Monate +1 Tag dazu und da schickst du an die Zivildienstserviceagentur(ZISA) einen Antrag
Wolfman: Ja das ist leider so weil das vor 2001 ein anderes Gesetz war und du hast vor der Gesetzesänderung keinen Antrag gestellt und somit hast du du praktsich auf deine Rechtsmittel verzichtet.