bin wieder mal auf euer wissen angewiesen
da ich in zukunft die wohnbeihilfe beantragen möchte, habe ich schon im vorhinein im netz ein bisschen gesurft um mich zu erkundigen (kriterien, formulare....)
nun bin ich auf folgendes gestoßen:
es gibt bei der wohnbeihilfe ja ein mindeseinkommen(habe ich bis vor einer halben stunde noch nicht gewusst;))..nun die frage:
das mindesteinkommen beträgt bei 2 personen ja um die 900-1000 euro...genau brauch ich das jetzt auch nicht...mich interessiert nur, ob beim einkommen die familienbeihilfe zählt oder nicht.
hab in einem anderen forum gelesen, dass diese beim mindesteinkommen gezählt wird....
auf einer anderen website lese ich jedoch, dass diese nicht zählt!!
wer weiß, wie das genau ist?