wohnbeihilfe

  • bin wieder mal auf euer wissen angewiesen ;)

    da ich in zukunft die wohnbeihilfe beantragen möchte, habe ich schon im vorhinein im netz ein bisschen gesurft um mich zu erkundigen (kriterien, formulare....)

    nun bin ich auf folgendes gestoßen:
    es gibt bei der wohnbeihilfe ja ein mindeseinkommen(habe ich bis vor einer halben stunde noch nicht gewusst;))..nun die frage:
    das mindesteinkommen beträgt bei 2 personen ja um die 900-1000 euro...genau brauch ich das jetzt auch nicht...mich interessiert nur, ob beim einkommen die familienbeihilfe zählt oder nicht.
    hab in einem anderen forum gelesen, dass diese beim mindesteinkommen gezählt wird....
    auf einer anderen website lese ich jedoch, dass diese nicht zählt!!

    wer weiß, wie das genau ist?

    "ich bin so kluk. K-L-U-K"
    (Homer Jay Simpson)

  • bei der familienbeihilfe bin ich mir jetzt nicht so sicher.
    was aber auf jeden fall als einkommen zaehlt ist geld dassd von deinen eltern kriegst (einfach durch kontoauszug belegen). das is recht praktisch wennsd nicht arbeitest bzw zu wenig verdienst.

    I came here to chew gum and kick ass, and I'm all out of gum...

  • hab zur zeit eine ähnliche problematik!
    Hab dort schon angerufen (MA50, wenn ich mich nicht irre) und die nette Frau am anderen Ende der Leitung hat mir gesagt, dass die Familienbeihilfe nicht als Einkommen für die Wohnbeihilfe zählt. Es muss jedoch nur ein Geldfluss in der Höhe des Mindesteinkommen (rückwirkend für 6 Monate) nachgewiesen werden. Deshalb gibts die Möglichkeit die Familienbeihilfe auf das Konto einer Person deines Vertrauens (zB Eltern) direkt überweisen zu lassen und dann wieder zurück auf dein Konto. So werds ich machen. Hoffe dir damit geholfen zu haben.

    If you want the ultimate, you've got to be willing to pay the ultimate price.

  • Familienbeihilfe wird definitiv nicht zum Einkommen hinzgezählt.

    Wenn man das Einkommen nicht erreicht gibt's einen Standardrichtsatz mal Wohnungsgröße in m². So war's bei mir.

    Frag dich bei der MA50 durch zu Herrn Mahr (oder per Email) das ist der einzig fähige Mann dort, der dir alles erklären kann.

    Aus Blut und Schutt und nach jedem Krieg
    Die Wirtschaft wie Phönix aus der Asche stieg.
    Humanismus und menschliche Ethik
    bringen keine Kohle, darum hammas auch nicht nötig.
    Sokrates, Plato, Hegel und Kant
    waren an der Börse nie genannt.
    (EAV - Neandertal, 1991)

  • Wenn man das Einkommen nicht erreicht gibt's einen Standardrichtsatz mal Wohnungsgröße in m². So war's bei mir.


    WIRKLICH?? ich bin im jänner eingezogen (sozialbau-wohnung) und mir wurde gesagt dass man unter dem mindesteinkommen von 700irgendwas im monat KEINEN anspruch auf wohnbeihilfe hat.
    ich arbeite unter dem semester geringfügig und bekomme keine zusätzliche unterstützung von meinen eltern (abgesehen von der familienbeihilfe).

    wie hoch ist denn dieser Richtsatz?

    euch hol' ich locker ein und mach jetzt den werkmeister, mit humboldt!

  • Wie hoch der Richtsatz ist weiß ich nicht, das ändert sich immer (z.T. inflationsbedingt) frag nach bei der MA50

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  • weiß wer, ob man die wohnbeihilfe auch rückwirkend beantragen kann?
    wenn ich den antrag zb erst im oktober oder später einreiche und ich wohn da schon seit semptember??

    "ich bin so kluk. K-L-U-K"
    (Homer Jay Simpson)

  • hab gestern ein mail an den herrn mahr geschrieben und unter anderem gefragt, ob es so einen standardrichtsatz gibt. die antwort darauf:

    Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 ist u.a. ein Grunderfordernis für die Erlangung einer Wohnbeihilfe ein erfoderliches Mindesteinkommen. Dies beträgt für 2 Personen derzeit EUR 1003,72. Können Sie das Mindesteinkommen nicht vorweisen, ist der Antrag abzuweisen.

    "ich bin so kluk. K-L-U-K"
    (Homer Jay Simpson)

  • heißt das auf deutsch, dass wer geld hat, gefördert wird, wer nicht, der geht leer aus? aha...

    NightHaG 06.08.2007
    ich hab das gefühl, wenn man in diesem forum sagt, man sei eine erstsemestrige, ist das so als würde man mit einem stück rohen fleisch in der hand in einen tigerkäfig gehen...

    Gelbasack 16.08.2007
    wir haben am Papier Verluste und real gar nix

  • weiß wer, ob man die wohnbeihilfe auch rückwirkend beantragen kann?
    wenn ich den antrag zb erst im oktober oder später einreiche und ich wohn da schon seit semptember??


    Nein, das geht nicht. Bis zum 16. des Monats musst du beantragen (zB 16. Oktober) und dann bekommst du es für Oktober quasi "rückwirkend", weil der Antrag irgendwann dann Ende November fertig sein wird.


    hab gestern ein mail an den herrn mahr geschrieben


    Frag den guten Mann weiter wie es aussieht als Student. Wenn man es nicht erreicht, wird die Familienbeihilfe + Kinderabsetzbetrag hinzugerechnet (bei 2 Personen +400 Euro). Das sollte reichen, denn wenn man zu zweit weniger hat, braucht man erst gar nicht versuchen zu leben.
    Außerdem darf die Wohnung bei 2 Personen nicht größer als 70 m² sein.


    heißt das auf deutsch, dass wer geld hat, gefördert wird, wer nicht, der geht leer aus? aha...


    Ich weiß auch nicht wozu das gut sein soll. Aber mit Fam.beihilfe sollt es gehen. Einfach Bescheid mitschicken vom Finanzamt

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  • heißt das auf deutsch, dass wer geld hat, gefördert wird, wer nicht, der geht leer aus? aha...


    nein, wer geld hat aber "zuwenig" bekommt zuschüsse von der MA50, wer nix hat muss sich ans sozialamt wenden

    Greets X :coolsmile


  • Frag den guten Mann weiter wie es aussieht als Student. Wenn man es nicht erreicht, wird die Familienbeihilfe + Kinderabsetzbetrag hinzugerechnet (bei 2 Personen +400 Euro). Das sollte reichen, denn wenn man zu zweit weniger hat, braucht man erst gar nicht versuchen zu leben.
    Außerdem darf die Wohnung bei 2 Personen nicht größer als 70 m² sein.

    ich muss sowiso noch warten bis ich den bescheid von der studienbeihilfe bekomme aber probieren kann ichs ja! habe bei der frage zwar schon erwähnt, dass ich student bin, aber viell. hat SIE es ja überlesen (es hat nicht der herr mahr geantwortet, sondern eine frau tanzer)

    hast du den antrag samt den unterlagen persönlich vorbeigebracht oder eingeschickt?? ist es viell besser, man geht hin, weil dann ev fragen gleich beantwortet werden können??

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    (Homer Jay Simpson)

  • Also ich hab den per Post geschickt. Wenn du persönlich hin willst ist es so eine Sache. Da gibt's einen Bus der direkt dorthin geht, der hat die absolut schrägsten Fahrzeiten (http://www.wienerlinien.at/WienerStadtWer…/Linie34A_1.pdf)
    Ich weiß nicht ob das Absicht ist, aber zu den offiziellen Parteienverkehrszeiten fährt der Bus einfach nicht....

    Aber du kommst auch über die U4 Station Heiligenstadt hin zu Fuß (ca 10 Minuten)
    Ich würde dir empfehlen, einen Eingangsstempel zu kassieren.

    Wenn du mal mit einer Frau Mag. Hofer telefonieren musst, mach dich auf was gefasst. Die Frau ist dermaßen unhöflich, penetrant lästig, immer genervt und hat ständig was auszusetzen. Einmal hat sie mich um 6:10 angerufen und gefragt warum ich eine andere Kollegin um Auskunft gefragt habe, ob ich denn ihre Kompetenz unterwandern will (nur deshalb war der Anruf....)

    Aja noch was: Hab eh heut auch herum telefoniert. Die Stipstelle hat mir zwar Mitte August gesagt, ich solle die Gehrersteuer (Studiengebühren) möglichst bald einzahlen, damit ich meinen Bescheid vielleicht schon im Sept. erhalte. Heute erfahre ich (per Telefon) dass die Herrschaften von der Stipstelle erst am 1. Oktober überhaupt ANFANGEN, den ersten Fall zu bearbeiten, und es wahrsch. bis Ende Oktober dauern wird bis ich meinen Bescheid habe.

    Ein Tip also: Möglichst bald Wohnbeihilfe beantragen (für Sept ists aber nicht mehr möglich weil heute() > 16) und die Unterlagen einfach nachschicken. Erst wenn alles komplett ist bekommt man die erste(n) Beihilfe(n) ausbezahlt, dann halt 2 oder 3 auf einmal (je nach Verzögerung)

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  • Hallo,

    ich hätt noch eine frage:

    ich fang im oktober bei einer firma mit teilzeit arbeit an und verdien dann 700 netto im monat. jetzt ist es aber so, dass man sein einkommen für die letzten 6 monate nachweisen muss, heißt das dann also, dass ich erst in 6 monaten die wohnbeihilfe beantragen kann?

    lg

  • Nein, natürlich nicht. Beantrage ganz normal und wenn du den ersten Lohnzettel erhältst schickst du den ihnen zu und schreibst, dass du diesen Betrag voraussichtlich in den nächsten Monaten verdienst

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  • hab da auch mal eine Frage:
    ich geh neben dem studium geringfügig arbeiten. allerdings hab ich da jetzt natürlich kein fixes gehalt sondern das schwankt immer zwischen so 100 und 400 euro. wie soll ich denen das nachweisen

    meine eltern würden mir da jetzt den restüberweisen aber ich kann ja nicht sagen wieviel ich im monat verdiene.

    meine eltern haben gemeint sie schreiben mir einen Zettel der besagt, dass sie mir immer die differenz auf die 650 zahlen. glaubt ihr geht das so? hat schon wer erfahrung mit beihilfe und geringfügiger arbeit?

    aja und wie ist das jetzt mit den 14 monaten. wenn ich jetzt 12 mal im jahr 650 bekomme ist das zu wenig oder? ich brauch das 14 mal also eigentlich 758 euro 12 mal im jahr ??

  • Das mit der Differenz würd ich alles auf einen Brief zusammenschreiben, wo du und Deine Eltern unterschreiben, und zum Antrag dazu. (mit Telnr für Rückrufe). Die werden dich dann zu 110% anrufen und irgendwas dran auszusetzen haben. Musst ihnen halt klarmachen dass du auf 650 jedes Monat kommst, zur Not mit diversen Kontoauszügen (seufz... ist zwar eine wahre Bürokratieflut aber das ist's definitiv wert)

    Und ich glaub du brauchst es nur 12 mal, aber frag lieber nach.

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