lohnsteuerausgleich und co

  • hallo

    ich habe eine kurze frage zwecks verständnis!

    wenn ich im mai angefangen habe zu arbeiten und jetzt jedes monat brav lohnsteuer + sozialversicherung zahle und ich aber dank 4 fehlender monate (januar, feber, märz + april) weniger "jahreseinkommen" habe, habe ich eine total andere bemessensgrundlage, als ob ich von januar - dezember gearbeitet hätte. sehe ich das richtig? d.h. da das betrachtungsfenster 12 monate sind (und vermutlich immer januar - dezember ist...), steige ich jetzt gar nicht soooo schlecht aus und habe wesentlich weniger bemessensgrundlage...

    oder ist meine theorie total falsch, weil studienzeit nicht berücksichtigt wird?

    wäre vermutlich dieselbe denkensweise, wenn ich jetzt den job hinwerfen würde (was ich nicht tu...) und bis jahresende nichts mehr finde - dann mache ich mit hilfe des lohnsteuerausgleichs quasi brutto = netto ....

  • habe mich für meinen bruder erkundigt vor ein paar wochen, leider hab ich die zahlen vergessen. aber was ich noch weiß: es ist egal wann du was verdienst. hauptsache du bleibst unter gewissen obergrenzen. (die ich jetzt eben nicht mehr im kopf hab). du kannst auch alles in einem monat verdienen...

    falls du FREUNDLICHE hilfe möchtest dann ruf das finanzamt an, das für den 13ten bezirk zuständig is. :)

    Telefon 01-891 31
    Geschäftszeiten Telefonisch Montag-Donnerstag 7.30-15.30h, Freitag 7.30-12h

    bei anderen wirst angeschnauzt oder du musst dir einen termin geben lassen :shinner:

    ich dachte es so....

    die frage ist wie gesagt nur, ob studienzeit/arbeitslosenzeit NICHT zählt und ob betrachtungsraum immer januar - dezember ist. weil dann steig ich im ersten jahr gar nicht soooo schlecht aus ;-)))))

  • das ist 100% so, hab im Juli 2005 zum Arbeiten begonnen und hab beim Lohnsteuerausgleich für 2005 über € 1.000 zurückbekommen *freu*

    schönes Wochenende
    mfg
    fuersti

    "Twenty years from now you will be more disappointed by the things you didn't do than by the ones you did do. So throw off the bowlines. Sail away from the safe harbor. Catch the trade winds in your sails. Explore. Dream. Discover."
    Mark Twain

  • man kann arbeitslosengeld beantragen während man studiert?

    sicher weiß ich nur, dass zivi oder heeresentgeld nicht dazu gerechnet wird... aber das hilft dir wahrscheinlich wenig.

    für arbeitslosengeld muss man ja entsprechend lange gearbeitet haben innerhalb eines zeitraums. dies war NICHT aufs studium bezogen sondern allgemein, falls man mal arbeitslos werden sollte ....

  • geld welches von meinen eltern stammt (finanzierung des studiums) muss ich nicht als einkommen angeben oder?


    Nein, soweit ich weiß nicht. Dafür zahlen ja deine Eltern schon Steuern und was man seinen Kindern gibt ist ja kein Einkommen. Edit: außer natürlich, du legst ihnen Honoranoten ;)

    wer foo sagt muss auch bar sagen

  • @ ibins, dann muss man aber eine einkommenststeuererklärung E irgendwas und nicht Arbeitnehmerveranlagung L1 beim Finanzamt abgeben.

    Wenn du arbeitslosengeld bezogen hast, dann musst du das ohnehin auf dem Bogen bejahen, die wissen das dann schon wie man's rechnet, man kann sich das übrigens bei finanzonline vorberechnen lassen dann siehst schon mal was rauskommen, habe auch gehört, wenn eine nachzahlung rauskommen würde, dann kann man den antrag zurückziehen.

    was auch noch eine gute idee ist, diverse versicherungen, was man halt so hat als ausgaben anzugeben, da bekommt man zum beispiel für private krankenversicherungen und so etwas ohnehin eine bestätigung von der versicherungsanstalt.
    jedenfalls könnte das die lohnsteuerbemessungsgrundlage noch mal senken, ja und wenn du überhaupt wenig verdienst, dann kannst ja auch noch negativsteuer zurückbekommen, das wäre dann ein teil der gezahlten sozialversicherungsbeiträge, das zahlt sich jedenfalls immer bei ferialjob aus ;)

    lg
    Shine

  • Normalerweise kannst Du auch die Studienbeiträge und Kosten für Fachliteratur als Werbungskosten (Punkt "Fortbildung") geltend machen und (sofern Du ihn dienstlich benötigst) einen allfälligen eigenen Computer (abzüglich 40 % Privatnutzung) über 4 Jahre abschreiben, also pro Jahr einen Betrag von ((Kaufpreis+Versandkosten) * 0,6) / 4 unter dem Punkt "Abschreibung des Anlagevermögens" geltend machen.

    Dann gibt es noch je nach persönlicher Situation Krankenbehandlungskosten, Kirchenbeitrag, Unterhaltszahlungen ..., die man auch geltend machen kann.

    Ein Lohnsteuerausgleich lohnt sich fast immer.

    Gabriel

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!