Honorarnote legen / Gewerbeschein

  • hi, vielleicht kennt sich hier jemand aus und kann mir was sagen bevor ich zu einem beratungsgespräch zur AK geh..

    ich hab die aussicht auf einen job von dem ich vertragstechnisch nicht wirklich was weiß, außer das ich "honorarnoten legen" müsste
    möglicherweise braucht man dafür einen gewerbeschein :confused:


    vielleicht is ja jemand in dieser situation und kann mir paar tipps/infos geben wie das ganze aussieht, auf was zu achten ist usw

    thxi

  • Also das was damit gemeint ist ein Freier Dienstvertrag, dabei hast du keine Festanstellung (mit den üblichen Nachteilen) sondern wirst Stunden / Leistungsweise bezahlt. Dabei musst du dann monatlich Honorarnoten legen die die Firma dann offiziell bezahlen musst. Arbeitstechnisch ändert das normalerweise nicht viel. Gewerbeschein brauchst du dafür nicht.

    Interessant dürfte das für dich sein: http://www.arbeiterkammer.at/pictures/d6/De…stvertrag04.pdf

  • Hallo,

    ich hatte fast 2 Jahre lang verschiedene Jobs auf Werkvertragsbasis. Da musste ich Honorarnoten legen.

    Gewerbeschein:
    Gewerbeschein hab ich nicht (nie gehabt). Einmal hat mir die AK ein Infoblatt zugesandt, das ich evtl. einen Schein benötige. Das hab ich (bewusst oder unbewusst) ignoriert.

    Steuer 1:
    Wichtig bei dieser Art von Job sind viel mehr die Finanzamtgschichtln:
    Bei Werkverträgen muss man bei der Finanz eine Steuernummer beantragen (man ist ein 'Selbstständiger') und soviel ich weiß auch seine SV selber zahlen. Wie das ist wenn man Stipendien bezieht oder bei den Eltern mitversichert ist weiß ich nicht.
    Als Student kann man sich einen Großteil der gezahlten Steuer dann beim Jahresausgleich zurückholen. Übrigens, bei Gesamtjahreseinkommen unter 10.000 € fällt keine Steuer an.

    Steuer 2:
    Als Werkvertragsnehmer ist man selbstständig, also im weiteren Sinne ein Unternehmen, und daher Umsatzsteuer-abzugsberechtigt. Daraus folgt, du musst die Honorarnoten inkl. Umsatzsteuer legen (also vereinbartes Gehalt + 20% (hängt von der Tätigkeit ab), unbedingt mit Arbeitgeber klären wie er das Gehalt meint!!!). Diese wird dann wieder abgesetzt...
    Du kannst auch die bezahlte USt. bei 'für die Tätigkeit notwendigen Anschaffungen' (z.B. Computer, Papier, etc.) absetzten.

    Das ist alles sehr kompliziert, ich habe eben alles geschrieben was ich so in etwa weiß. Wenn es längerfristig so weitergehen soll: STEUERBERATER - der hat bei mir alles gemacht, und mit alles meine ich alles: Ich hab ihn eine Vollmacht gegeben und so ziemlich alle Dokumente die ich habe kopiert und er hat den Rest erledigt. Das einzige was ich machen musste war die anfallenden Rechnungen bezahlen und Honorarnoten legen (aber da hat mir die Sekretärin vom Unternehmen immer alles gemacht - ich hab wiederum nur unterschrieben...)

    Hoffe dich nicht allzusehr verwirrt zu haben,
    lG el Chefe


  • ad steuerberater, wo kriegt man einen her, und was kostet der so? - sollte aber nur interessant sein wenn ich über die 10k komm, nicht?

    Es ist immer wieder gut aus einer riesigen Familie zu kommen ;) ...
    ein Verwandter von mir ist Wirschaftstreuhänder und Steuerberater... also kann ich dir auch nicht weiterhelfen in bezug auf wie viel so etwas kostet.
    Aber: Wenn der betreuende Finanzbeamte an deinem Finanzamt (Hauptwohnsitz) nett und nicht wirklich ausgelastet ist, dann hilft der dir sicher (vor allem bei Einkommen zwischen 10-20k).
    Und solange es um Beträge unter 50.000 € Jahreseinkommen geht, brauchst eine Steuerprüfung nicht fürchten (da kommt die Prüfung das Finanzamt teurer als sie von dir Steuern eintreiben könnten).

    Grundsätzlich solltest du dir dieses Ganze Steuerrecht/Angestelltenverhältnisse so oft wie möglich erklären lassen, und zwar von Leuten die mehr Ahnung haben als ich :D. Ich habe viele Leute, vor allem Wirtschaftler und Juristen ausgequetscht, wie das nun so ist... in 3 Tagen kapiert das nicht mal der Finanzminister!

    bei der 348. Erklärung hab ichs dann kapiert: ohne Steuerberater gehts einfach nicht (es ging um ca. 40.000 - 60.000 € / Jahr).

  • bzgl. Umsatzsteuer: Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung - das waren bis voriges jahr irgendwas in die 20000 euronen/Jahr, grenze hat sich aber, glaube ich geändert - dann bist du umsatzsteuerbefreit, muss man halt vorher wissen, wieviel man verdienen wird.
    das heißt dann, man verrechnet keine umsatzsteuer, ist aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

    wenn man einkommenssteuerpflichtig ist, dann sollte man sich auch gut anschauen, welche ausgaben man durch die arbeit hat, ich denke, da kann man auch ausgaben absetzen, kenne mich leider auch nicht aus.

    bzgl. steuerberate: habe mal gehört erstauskunft ist oft gratis -> fragen gehen -> fragen, wie viel kostet und wenn's nicht viel ist, dann geht's ja, dass man sich den berater weiterhin leistet.

    aja noch was bzgl. freier dienstvertrag: bei einem freien dienstvertrag musst du, wenn du die geringfügigkeitsgrenze überschreitest: vom dienstgeber auch bei der sozialversicherung gemeldet werden und entsprechend wird ein gewisser anteil von deinem gehalt auch als dienstnehmeranteil an die soz-versicherung geleitet.

    lg
    Shine

  • Shine: das ist so nicht ganz korrekt. siehe UStG. §6

    Zitat

    Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 im Veranlagungszeitraum 30.000 Euro nicht übersteigen. Bei dieser Umsatzgrenze bleiben die Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerungen außer Ansatz.


    nochwas zur USt.: diese ist bereits während des jahres an das finanzamt abzuführen, nicht erst am jahresende --> USt.-Voranmeldung!
    Gem. §19/2/1 UStG entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendarmonts, ist also am Monatsende dem Finanzamt zu melden (z.B. elektronisch über FinanzOnline). Fällig, also zu bezahlen, ist die Steuerschuld 1 Monat und 15 Tage nach Entstehung.

    *** Ich würde gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quelltext nicht ***

  • Wie das ist wenn man Stipendien bezieht oder bei den Eltern mitversichert ist weiß ich nicht.


    da muss man sehr aufpassen, für kinderbeihilfe, studienbeihilfe und mitversicherung bei den eltern (krankenversicherung) gibt es zuverdienstgrenzen. und die sind sehr gering, liegen bei etwa 5500 euro im jahr bei selbstständiger tätigkeit. und wenn man da drüber kommt wird das recht teuer, da einerseits die kinderbeihilfe wegfällt (und das nicht gleich, sondern man wird am jahresende aufgefordert, alles zurüchzuzahlen) und man sich andererseits selbst versichern muss. es gibt dafür zwar eine billige studentenversicherung, aber die unterliegt ebenfalls den zuverdienstgrenzen :) man muss daher dann die normale sozialversicherung zahlen, und die ist relativ hoch (ca. 200 - 300 euro im monat).

    [EDIT] der Konsument hat für Fragen zu Werkverträgen einen recht guten Ratgeber: http://www.konsument.at/konsument/books_detail.asp?id=28493 [/EDIT]

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

  • und die sind sehr gering, liegen bei etwa 5500 euro im jahr bei selbstständiger tätigkeit.


    Wenn man nur Familienbeihilfe bekommt: 8725 € Zuverdienstgrenze

    EDIT: Wichtig noch dazu: "Arbeitet Ihre Tochter ausschließlich selbstständig, dann gilt der Betrag als Gewinngröße, d.h. Summe aller Einnahmen abzüglich berufsbedingte Ausgaben."

  • Wenn man nur Familienbeihilfe bekommt: 8725 € Zuverdienstgrenze


    ist das sicher so? meines Wissens nach ist das die Grenze für unselbstständige Einkünfte, die Grenze für selbstständige Einkünfte ist geringer. aber ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

  • ist das sicher so? meines Wissens nach ist das die Grenze für unselbstständige Einkünfte, die Grenze für selbstständige Einkünfte ist geringer. aber ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

    Soweit ich weiß gibts bei der Familienbeihilfe nur diese Grenze (kann mich natürlich auch irren).

    Was du meinst ist glaub ich bei der Studienbeihilfe, dass zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit unterschieden wird.

  • bzgl. Umsatzsteuer: Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung - das waren bis voriges jahr irgendwas in die 20000 euronen/Jahr, grenze hat sich aber, glaube ich geändert - dann bist du umsatzsteuerbefreit, muss man halt vorher wissen, wieviel man verdienen wird.

    Ich bin mir nicht ganz sicher.... Ich glaube mich aus meinen Jahren an der HAK zu erinnern, dass die Umsatzsteuerpflicht erst im Folgejahr eintritt, wenn du die Grenze überschritten hast (dann bekommt man Bescheid, glaube ich). Irre ich mich?

  • Ich bin mir nicht ganz sicher.... Ich glaube mich aus meinen Jahren an der HAK zu erinnern, dass die Umsatzsteuerpflicht erst im Folgejahr eintritt, wenn du die Grenze überschritten hast (dann bekommt man Bescheid, glaube ich). Irre ich mich?


    kann sein, dass du das mit der buchführungspflicht verwechselst?
    auf jeden fall kann man USt. auch unter der grenze verrechnen. man hat halt nur den aufwand diese abzuführen. dem arbeitergeber ist das egal, er kann es eh wieder als vorsteuer abziehen.

    *** Ich würde gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quelltext nicht ***

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!