Welche Beschäftigungsform am geeignesten?

  • Hi,

    ich komme nächstes Jahr in die 5. Klasse der HTL und arbeite zur Zeit für eine Firma an meiner Diplomarbeit. Da dies zu großen Teilen auch in meiner Freizeit passiert, bekomme ich dafür kleine Entschädigungen (bis jetzt 250 €). Nach der HTL möchte ich die Wartung und eventuell Weiterentwicklung des Projekts übernehmen und habe mich gefragt, welche Beschäftigungsform am vorteilhaftesten für mich wäre.

    Gefühlsmäßig wäre dies natürlich eine normale Anstellung, allerdings möchte ich von zuhause aus arbeiten und auf Stundenbasis abrechnen. Mein Chef meinte etwas von Honorarnoten, allerdings kenne ich mich damit nicht wirklich aus. Ich habe mir jetzt bei der AK die Beschäftigungsverhältnisse angesehen und als Alternative gibt es den Werkvertrag und den freien Dienstnehmer. Auf Werkvertragsbasis möchte ich mich allerdings nicht einstellen lassen, da hier die Nachteile (Gewährleistung, SV der Selbständigen mit 20% Selbstbehalt, etc.) sehr stark sind.

    Als Nettolohn hätte ich mir 15 € vorgestellt, um weniger würde ich das Projekt nicht weiter betreuen, da die Thematik (Java EE, ...) doch relativ komplex ist.

    Wo kann ich mich über die steuerliche Thematik bestmöglich informieren bzw. zu welcher Form würdet ihr mir raten?

    LG

  • War bei mir ähnlich. Hab auch eine HTL-Diplomarbeit (Java3D) gemacht und bekam danach vom Betreuer weitere Projekte (auch Java3D und dann eGovernment-Bereich) und dann hieß es irgendwann: Werkvertrag/Honorarnote.
    OK, paar Monate später waren paar Tausender zusammen und ich hab mir deshalb Gewerbeschein besorgt.

    Effekt: Als ich mehr studieren wollte, hat sich die immer teurer werdende SVA d. Gew. einfach nimmer rentiert.
    Hab 400-500 im Monat dann verdient und musste fast 1000€ im Quartal für die SVA abdrücken.
    Hab den Gewerbeschein dann stillgelegt. Das ist jetzt ein Jahr her und ich bekomm noch immer regelmäßig Nachzahlungen ,obwohl ich teilweise echt lächerlich wenig verdient habe.
    Wegen den 20% Selbstbehalt wurde scho ein einfacher Allergietest zum finanziellen Spaß :).

    Mein Fazit: Rentiert sich nur, wenn man richtig verdient. Für ein paar Stunden neben dem Studium ists unbrauchbar.
    Da würd ich eher den freien Dienstnehmer anstreben.

    Jetzt arbeite ich wieder per Werkvertrag/Honorarnoten, aber ohne Gewerbeschein und ohne Sozialversicherungspflicht - dh. ich muss jährlich unter 4000-5000€ bleiben (den genauen Betrag jetzt nicht im Kopf, aber vergleichbar mit geringfügiger Beschäftigung).
    Musste das aber auch mit der SVA d. Gew. abklären und das ist teilweise extrem mühsam.
    Ich habe mal Stunden in deren Warteschleife am Telefon verbracht, bis ich dann live hingegangen bin. Dort war NICHTS los, aber die Mitarbeiter haben sich möglichst vorm Telefon versteckt.
    Die Anfrage wegen dieser aktuellen Beschäftigungsform hat auch Monate gedauert. Bis die endlich die Formulare geschickt haben, hatte ich sie schon selber besorgt und hingefaxt, was aber wieder niemandem aufgefallen ist... naja, gar nicht drüber reden. (Das bezieht sich auf die SVA-Abteilung in der Hartmanngasse die für Niederösterreich zuständig ist)

    Auch nervig als Selbstständiger ist das teilweise ewige Nachlaufen wegen dem Geld, teilweise drum streiten, mühsame Einkommenssteuererklärung (auch wenn sie schnell gemacht ist) und wenns mehr wird, aufpassen auf USt-Grenze.. etc. etc.

    Kommt halt daraufan, wie du weitermachen willst. Studieren nebenbei, selbstständig werden, irgendwo als Angestellter arbeiten, arbeitslos sein ... :)

  • Freier Dienstnehmer hört sich eigentlich nicht so schlecht an. Nach der HTL mache ich zuerst 9 Monate Zivi und dann möchte ich schon hauptberuflich studieren. Währen des Zivis und des Studiums würde ich gerne das Programm warten, im Ausmaß von ca. 5-10h/Woche, je nach dem was sich zeitlich ausgeht.

    Werden beim freien Dienstnehmer die SV-Beiträge eigentlich vom Dienstnehmer einbehalten? Bei help.gv.at steht nämlich, dass sie für "die Entrichtung der Einkommenssteuer" selbst verantwortlich sind.

  • das hängt von den grenzen ab =)

    wenn du als freier dienstnehmern unter 11 000 euro im jahr verdienst musst du keine Beiträge entrichten (musst nur aufpassen dass auf der abrechnung keine UST angegeben wird). solltest du über die monatsgrenze von 3 hundertschießmichtot euro kommen (genaue zahl weiß ich jetzt nicht) musst du sozialversicherung zahlen.

    des weiteren bist du ab 30 000 euro umsatz im jahr umsatzsteuerpflichtig.


    auskünfte habe ich von der netten telefonauskunft der AK Wien da ich schon länger kein BWL hatte und nicht wirklich mehr viel ahnung von habe=)

    "You can trust me ... i have a pen"

  • ich würde dir wegen der freien zeiteinteilung, grundsätzlichen orts- und zeitungebundenheit und vertretungsrecht zum freien dienstvertrag raten. du hast gegenüber klassischen dienstnehmer einige nachteile. du fällst nicht unter das angestelltengesetz, arbeitszeitgesetz u. a. du bekommst kein urlaubs- und kein weihnachtsgeld. krankengeld bekommst du erst ab dem 3. oder 4. tag von der krankenkasse. wenn du geringfügig beschäftigt wirst, musst du keine sva-abgaben leisten, bist aber nicht kranken- oder pensionsversichert. das bist du erst, wenn du über die geringfügigkeitsgrenze arbeitest. wenn du in einem monat unter der geringfügigkeitsgrenze arbeitest, muss dich dein dienstgeber für das monat als geringfügig ummelden, mit allen konsequenzen. das solltest du bedenken, wenn du zb auf urlaub fährst.

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
    Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
    «Signanz braucht keine Worte.» | «Signanz gibts nur im Traum.» 

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    http://mtb-projekt.at

    Einmal editiert, zuletzt von Wings-of-Glory (5. September 2009 um 00:57)

  • Ja Honorarnoten musst du in jedem Fall als freier Dienstnehmer ausstellen.

    ad Umsatzsteuer:
    Umsatzsteuerpflichtig bist du erst wie du richtig recherchiert hast wenn du die Kleinunternehmerreglungsgrenze überschreitest. Dann musst du die Umsatzsteuer explizit auf den Honorarnoten anführen und auch abführen.

    Solltest du darunter bleiben wurde mir vom Steuerberater empfohlen dies auf der Honorarnote zu vermerken, dass wegen der Kleinunternehmerregelung keine USt. eingehoben wird. (no questions asked)

    Solltest du die USt. anführen musst du sie in jedem Fall auch abführen.

    ad Versicherung:
    Solltest du über der Geringfügigkeitsgrenze sein wirst du vom Arbeitgeber bei der jeweiligen GKK Pensions-, Kranken-, ... versichert. Solltest du darunter sein und Familienbeihilfe beziehen bist du über die Mitversicherung nur krankenversichert. Sollte keine Mitversicherung mehr möglich sein gibts unter der Geringfügigkeitsgrenze recht günstig, ich denke etwa 50 EUR/Monat, die Möglichkeit sich Pensions- und Krankenversichern zu lassen.

    Bedenke, dass du als freier Dienstnehmer wie WoG schon gesagt hat kein Weihnachts und Urlaubsgeld bekommst und auch erst ab dem 3. Tag Krankengeld. Dies musst du auf jedenfall im Stundensatz berücksichtigen.

    Ich kann dir bei deiner ersten Steuererklärung (solltest du steuerpflichtig werden) nur einen Steuerberater ans Herz legen, da kriegst du viele nützliche Tipps. Bei den weiteren kommt man dan sicherlich ganz gut selbst zurecht.

    Das war mein Halbwissen, für sichere Information sind die offiziellen Webseiten oder ein Gespräch bei einer Beratungsstelle sicher zu empfehlen.

  • Das hört sich ganz gut an, danke für die Info. Ich überlege ja, ob ich nicht freiwillig USt. abführen sollte, dann wäre ich die Vorsteuer geltend machen, ohne dass ich jetzt irgendwelche Nachteile sehe. Dass es kein 13./14. Gehalt und erst ab dem 3. Tag Krankengeld gibt, ist mir klar, allerdings möchte ich auch nicht mehr als 5 - 10 h pro Woche arbeiten, je nach Lage. Das einzige, dass mich nervt ist, dass wenn ich auf Urlaub bin, der Arbeitgeber mich dann als geringfügig anmelden muss und ich die SV verliere ... Apropos SV: Die wird ja direkt vom Dienstgeber einbehalten. Angenommen ich verlange 22 € brutto (also inkl. USt.) pro Stunde. Wie wird dann die SV berechnet und was bekomme ich überwiesen?

    Wie viel kostet eigentlich ein Steuerberater für Jungunternehmer? Hast du zufällig eine Empfehlung?

    2 Mal editiert, zuletzt von Luk@s (6. September 2009 um 00:46)

  • Das hört sich ganz gut an, danke für die Info. Ich überlege ja, ob ich nicht freiwillig USt. abführen sollte, dann wäre ich die Vorsteuer geltend machen, ohne dass ich jetzt irgendwelche Nachteile sehe.

    da wäre ich vorsichtig, die Umsatzsteuer ist eine durchreichsteuer, also wirst du davon nicht sehr viel haben. ausserdem würde das doch dann auch heißen dass du wirklich auch buch führen must. sprich also auch GuV-Rechnung sowie Bilanzabschluss machen.
    so weit ich richtig informiert bin wird dann zwar nur eine kleine bilanz verlangt, aber jahresabschluss eines unternehmens ist nicht gerade lustig.

    man müsste allerdings noch verifizieren ob du durch ignorieren der kleinunternehmerregelung (also obwohl du unter 30 000 bist USt angeführt wird) dann auch vom gesetz dementsprechend behandelt wirst (GuV, Bilanz, ...)

    "You can trust me ... i have a pen"

  • so weit ich richtig informiert bin wird dann zwar nur eine kleine bilanz verlangt, aber jahresabschluss eines unternehmens ist nicht gerade lustig.


    naja, so dramatisch ist das nicht. die "Bilanz" ist einfach eine Einnahmen-minus-Ausgaben-Rechnung. die Herausforderung dabei ist, wie man die einzelnen Ausgaben richtig in das Formular einträgt, aber auch das ist zu schaffen. wichtig ist jedenfalls, dass man übers Jahr verteilt alle Ausgaben-Rechnungen sammelt und sie dann am Jahresende parat hat.

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

  • Oder machst statt der Vorsteuer einfach die gesetzliche Pauschale geltend, das sind immerhin ~11% der Umsatzsteuer, die du verlangt hast. Je nachdem wie viel du verdient bzw. wie wenig du abgesetzt hast, kann das schon mal mehr sein als die Vorsteuer.

    Ob sich der ganze Aufwand bei 5-10h/Woche allerdings auszahlt, ist fraglich. Immerhin musst du jedes Monat eine USt-Voranmeldung machen, und wenn dann 11% von 20% Ust von 20-40 Arbeitsstunden pro Monat rausschaun, ists fraglich, ob das den Aufwand rechtfertigt.

  • Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen! :)

    Eine Frage wurde allerdings noch nicht beantwortet: Angenommen, ich muss USt. einheben, auf welcher Basis wird dann die vom Arbeitgeber bei einem freien Dienstvertrag einbehaltene SV berechnet?

  • Nunja, aus http://www.help.gv.at/Content.Node/8…ml#Versicherung geht hervor, dass die Unfallversicherung vom Dienstgeber abzuführen ist.

    Des weiteren
    "Freie Dienstnehmer und freie Dienstnehmerinnen, deren monatliches Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, müssen bei der zuständigen Gebietskrankenkasse . als freie Dienstnehmer oder freie Dienstnehmerinnen angemeldet werden. Sie sind somit unfall- . , kranken- . und pensionsversichert . ."

    GKK statt SVA d. Gew. ist schonmal gut, was den Selbstbehalt angeht.
    Also muss sich wohl der Arbeitgeber komplett darum kümmern (falls das nicht eh schon beantwortet wurde) und vermutlich gleich wie beim Angestellten.
    Wie dann die USt da mitspielt.. wobei ich mich frage - kann/muss man als freier Dienstnehmer überhaupt USt abführen?

    Ansonsten bezüglich dem Bilanz: Was ich aus der HTL in Erinnerung habe, ist doppelte Buchführung erst ab Summen verpflichtend, die man allein nicht so ohne weiteres erreicht (deshalb habe ich mich immer geärgert, dass wir da 5 Jahre doppelte Buchführung üben, aber ich danach unfähig war, ne stinknormale Einkommenssteuererklärung mit EAR auszufüllen ;), bis ichs mir halt angesehen hab...).

    EDIT: Ok, hab da mal gegoogled:
    Quelle: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=452148&DstID=0

    4 Mal editiert, zuletzt von mtoman (6. September 2009 um 15:11)

  • Ja, ich finde auch, dass in der HTL die Prioritäten diesbezüglich völlig falsch gelegt sind. Doppelte Buchhaltung -- schön und gut, aber ich mache sowieso nicht von heute auf morgen einen Umsatz jenseits der 400.000 € und bis dahin gibt es so viel zu wissen, was eigentlich gerade am Anfang wichtiger wäre.

    Zitat

    Wie dann die USt da mitspielt.. wobei ich mich frage - kann/muss man als freier Dienstnehmer überhaupt USt abführen?


    Ab 30.000 € Umsatz pro Jahr ist man verpflichtet, da man ja irgendwie auch selbständig ist.

  • Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen! :)

    Eine Frage wurde allerdings noch nicht beantwortet: Angenommen, ich muss USt. einheben, auf welcher Basis wird dann die vom Arbeitgeber bei einem freien Dienstvertrag einbehaltene SV berechnet?

    Auf Basis des Netto-Betrags, also Brutto minus USt. Sprich, die SV bleibt gleich, egal ob du USt verlangst oder nicht.

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