Arbeit als Freier Dienstnehmer

  • Hallihallo!

    Angenommen ich würde neben dem Studium immer wieder auf Werksvertragsbasis bzw. als Freier Dienstnehmer arbeiten und mir so ein kleines Zusatztaschengeld verdienen. Weiters angenommen, ich würde die Bezahlung als Honorar über Honorarnoten einfordern.

    Anzumerken ist, dass ich über 21 bin, denn das macht ja bei den Zuverdienstgrenzen einen Unterschied.

    Jetzt bin ich mir bei einigen Dingen im Unklaren:

    • Wie viel darf ich monatlich dazu verdienen? Gibt es da eine Grenze?
    • Wie viel darf ich jährlich verdienen?
    • Ab welcher Höhe des Honorars muss ich es versteuern? Ist eine Honorar kleiner als die Geringfügigkeitsgrenze steuerfrei, oder muss ich das auch versteuern?
    • Was für Steuer müsste ich zahlen, wenn ich jetzt etwas versteuern müsste?


    Ich lasse mich zwar eh am Montag beraten (ich ruf Mal beim Finanzamt an und mach wir was bei der AK aus), aber ich würde gerne wissen, ob ihr da vielleicht Erfahrung und oder Tipps/Wissenswertes habt, die/das ihr mit mir teilen könnt.

    Für mich denkt mdk!

    Einmal editiert, zuletzt von Bobsch (12. September 2009 um 20:57) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler... :/

  • Wie viel darf ich monatlich dazu verdienen? Gibts da eine Grenze?

    Nein, es gibt viele Grenzen, je nachdem welche Beihilfen du haben willst und welche Abgaben du nicht bezahlen willst. Weiß nicht genau, was du meinst.

    Zitat

    Ab welcher Höhe des Honrars muss ich es versteuern?

    Seit 2009 sind 11000 steuerfrei. Drunter ist nicht mal eine EkSt-Erklärung notwendig.

    Zitat

    Ist eine Honrar kleiner als die Geringfügigkeitsgrenze steuerfrei, oder muss ich das auch versteuern?

    Das ist sowieso steuerfrei, wie gesagt, bis 11000. Die Geringfügigkeitsgrenze betrifft die Sozialversicherung. Mit der SV ist es allerdings etwas kompiliziert bei einem Mix aus freier Dienstvertrag und Werkvertrag. Mit einem freien Dienstvertrag kommt man im Monat sehr schnell über die Geringfügigkeitsgrenze, SV-Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt an die Kasse gezahlt. Bei einem Werkvertrag ist die Grenze jährlich. Wann man das melden muss, dass man zusätzlich zum freien Dienstvertrag noch was verdient, weiß ich nicht.

    Zitat

    Was für Steuer müsste ich zahlen, wenn ich jetzt etwas versteuern müsste?Ich lasse mich zwar eh am Montag beraten (ich ruf Mal beim Finanzamt an und mach wir was bei der AK aus), aber ich würde gerne wissen, ob ihr da vielleicht Erfahrung und oder Tipps/Wissenswertes habt, die/das ihr mit mir teilen könnt.

    EkSt. Aber eben erst ab 11000. Wenn du drüber bist, heißt das nicht unbedingt, dass du Steuer zahlen musst, nur dass du eine EkSt-Erklärung abgeben musst. Dort kannst du dann die SV-Beiträge angeben, sodass du ohnehin erst deutlich über 11000 Steuern zahlen musst. Steuerpflichtig ist dann nur alles über 11000 (nach Abzug SV-Beiträge, Fahrtkosten, Werbungskosten,...) mit einem Tarif von 36,5% (außer du kommst über 25000, dann werden's 43% bis irgendwann bei 50% is'. D.h. verdienst du nach Abzug der SV-Beiträge und Kosten, die du absetzt 12000, zahlst für 1000 36,5%, also 365€.

  • Sind die 11000 EUR netto oder brutto? Das sollte man vielleicht noch dazu sagen.
    AFAIK netto, right?`

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
    Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
    «Signanz braucht keine Worte.» | «Signanz gibts nur im Traum.» 

    Das neue MTB-Projekt (PO, Wiki, Mitschriften, Ausarbeitungen, Folien, ...) ist online
    http://mtb-projekt.at

  • angenommen du bist freier dienstnehmer (krankenkasse zahlt der dienstgeber) und angenommen du bekommst keine familienbeihilfe oder studentenbeihilfe.. dann werden von deiner honorarnote 13.7% (ca, weiß nicht genau) pro monat (wenn du über die geringfügigkeitsgrenze von ~380eur kommst) abgezogen und den rest bekommst du überwiesen. Steuern für das Geld musst du ab 11000 zahlen (am besten einen steuerberater organisieren, hab ich auch. Der macht dir das 1x jährlich und fertig)

    angenommen du bist selbstständiger (neuer selbstständiger wie es so schön heißt) dann stellst du deine honorarnoten und zahlst selbst die SVA (bei denen musst du dich auch umgehend anmelden, sonst bist du nicht versichert) und die wollen quartalsweise ca 300-400euro (bei mir zumindest so) - natürlich wieder nur, wenn du ÜBER der geringfügigkeitsgrenze bist. Die SVA musst du selbst zahlen.
    Versteuern musst du wieder ab 11000 euro.

    Bekommst du nun kinderbeihilfe bzw studentenbeihilfe, dann darfst du nicht mehr als 8.xxxk (siehe stipendium.at) verdienen, sonst darfst du zurückzahlen.

    sva und versteuern musst du nicht, wenn du < geringfügigkeitsgrenze verdienst (die wird von jahr zu jahr angepasst)

    :cheer: manamana :dance: düdüdüdüdü :trampolin: :cheer:

  • Sind die 11000 EUR netto oder brutto? Das sollte man vielleicht noch dazu sagen.
    AFAIK netto, right?`


    Steht eh da:

    Aber eben erst ab 11000. Wenn du drüber bist, heißt das nicht unbedingt, dass du Steuer zahlen musst, nur dass du eine EkSt-Erklärung abgeben musst. Dort kannst du dann die SV-Beiträge angeben, sodass du ohnehin erst deutlich über 11000 Steuern zahlen musst. Steuerpflichtig ist dann nur alles über 11000 (nach Abzug SV-Beiträge, Fahrtkosten, Werbungskosten,...)

    *plantsch*

  • Hab's überlesen, danke!

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
    Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
    «Signanz braucht keine Worte.» | «Signanz gibts nur im Traum.» 

    Das neue MTB-Projekt (PO, Wiki, Mitschriften, Ausarbeitungen, Folien, ...) ist online
    http://mtb-projekt.at

  • Danke für die schnellen hilfreichen Antworten. Nur um zu sehen ob ich es verstanden habe:

    • Ich bin über 21
    • Und meine Eltern kassieren noch Familienbeihilfe für mich


    Dann gilt

    • Für Einkommen ab 11000€ netto per anno muss ich Einkommenssteuer abführen
    • Ich darf nicht mehr als 9000€ (netto oder brutto? netto, wenn ich das richtig verstehe) per anno verdienen, sonst muss ich die Familienbeihilfe zurückzahlen. Monatliche Grenze gibt es keine.
    • SVA wird bei freiem Dienstverhältnis vom Arbeitnehmer gezahlt, bei Werkverträgen von mir.
    • SVA und EkSt sind unter der Geringfügigkeitsgrenze nicht fällig.


    Eine Frage noch: Die Geringfügigkeitsgrenze sind die ~357€ per mens, richtig?

    Soweit ich das jetzt verstanden habe, gilt für die EkSt die Grenze von 11k per anno, und für die SVA die Grenze von ~357€ im Monat? Korrekt? Da das ja zwei von einander unabhängige Abgaben/Steuern sind?

    Was kann ich denn alles von der Steuer absetzen? Was würde und Werbungskosten oder Fahrtkosten fallen? Welche Nachweise brauche ich dafür?

    (Ich möchte am Montag nicht allzu blank dastehen, deswegen hoffe ich, ihr verzeiht mein Nachbohren!)


    Danke auf jeden Fall einmal an gelbsack und Venefica fürs Erklären! :) ;)

    Für mich denkt mdk!

  • "von der steuer absetzen" bringt dir nur was wenn du über der steuergrenze wärst, wenn du drunter bleibst kannst das wieder vegessen

    anzumerken wäre noch (hab den thread jetzt nur überflogen) das man scheinbar dazu verpflichtet ist eine einkommenssteuererklärung abzugeben, wenn man mehr als einen job hat -> hatte ich bis jetzt zwar nie gemacht, aber letztes semester musste ichs mal machen wegen studiengebührenbefreiung, und dann wollten sies für die vorigen jahre auch gleich


  • Dann gilt

    • Für Einkommen ab 11000€ netto per anno muss ich Einkommenssteuer abführen
    • Ich darf nicht mehr als 9000€ (netto oder brutto? netto, wenn ich das richtig verstehe) per anno verdienen, sonst muss ich die Familienbeihilfe zurückzahlen. Monatliche Grenze gibt es keine.
    • SVA wird bei freiem Dienstverhältnis vom Arbeitnehmer gezahlt, bei Werkverträgen von mir.
    • SVA und EkSt sind unter der Geringfügigkeitsgrenze nicht fällig.


    Eine Frage noch: Die Geringfügigkeitsgrenze sind die ~357€ per mens, richtig?

    soweit richtig.
    ich arbeite in der edv branche (ist wichtig welchen job du ausübst, sonst kannst du diverse sachen nicht absetzen) und darf absetzen

    - fachspezifische bücher
    - fahrscheine (semesterticket)
    - studiengebühren
    - slr :D (musste mal für das bildungsministerium workshoppics machen - das steht auch auf meiner honorarnote oben .. und dafür braucht man doch ne gscheite cam + objektiv!)
    - büroartikel (collegeblöcke, stifte, ... bla)
    - technischer kleinkram (rohline, usb sticks, ...)

    du kannst noch absetzen: handyrechnung, wenn zum großteil für das unternehmen telefoniert wird

    joa, das wars im grunde. du musst dem finanzamt eigentlich meist nur argumentieren können (sollten sie nachfragen kommen), warum du exotischere sachen brauchst (slr zb) ...

    edit: ja das ganze gilt jetzt nur ab einem einkommen von > 11k, denn darunter brauchst nichts versteuern und daher bringt auch absetzen nichts. absetzen heißt ja nur, dass du weniger steuern zahlen müsstest (die über 11k), weil du ja für das unternehmen arbeitsmaterialen und co eingekauft hast ... daher ist das unter 9k (familienbeihilfe) und unter 11k absolut blunzn :)

    :cheer: manamana :dance: düdüdüdüdü :trampolin: :cheer:

  • edit: ja das ganze gilt jetzt nur ab einem einkommen von > 11k, denn darunter brauchst nichts versteuern und daher bringt auch absetzen nichts.


    das stimmt so nur bedingt. falls man selbstständig ist (nicht freier dienstnehmer), wird die sozialversicherung ausgehend vom einkommen berechnet. und es gilt: einkommen = einnahmen - ausgaben

    sollte man also einnahmen über 8.725 € haben, aber auch genug ausgaben damit man wieder unter die € euro grenze kommt, muss man nicht die volle sozialversicherung zahlen.

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

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