Mietzins-Berechnung

  • Hallo,

    Ist vermutlich ne dämliche Frage aber kann mir jemand erklären wie Wiener Wohnen den Mietzins berechnet? Ich lebe zur Zeit in einer Wohnung die von meiner Mutter gemietet wird. Die Wohnung haben wir seit gut 20 Jahren. Seit ich studiere wohne ich allein drin und meine Mutter is umgezogen.

    Der Zustand is allerdings relativ "unsauber", da damit die Hauptmieterin nicht mehr im Mietgegenstand wohnt(auch nicht mehr gemeldet ist) und ich ehrlich gesagt befürchte über kurz oder lang aufzufliegen. Darum will ich die Sache mittels
    http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bau…be-familie.html
    ins Reine bringen. Allerdings dürfen die dabei wohl den Mietzins erhöhen.....nur natürlich find ich nur wage Angaben in welcher Höhe. Viel mehr als jetzt können Ich/Meine Eltern nicht bezahlen.

    Hatte jemand ne ähnliche Situation oder weiß vielleicht wo ich nachschauen könnte? Auf der Wiener Wohnen Seite steht lediglich was von Kategorie Umstellung und ein paar Tabellen mit vielen Zahlen.... Wäre ich böse würd ich ihnen unterstellen dass es absichtlich so gemacht ist das mans nicht nachvollizehen kann.....

  • es wäre noch interessant zu wissen ob es sich dabei um eine Gemeindebauwohnung handelt, oder eine Wohnung die unter das Mietrechtsgesetz fällt? oder sogar eine Neubauwohnung, für die das Mietrechtsgesetz nicht gilt? grundsätzlich glaube ich, dass eine Wohnungsweitergabe einer Vetragsauflösung bzw. neuerlichen Vertragsunterzeichung entspricht, und das bedeutet immer, dass die Miete neu angepasst wird. und beim neuen Mietzins müsste man wieder wissen, ob die Wohnung unter das Mietrechtsgesetzt fällt oder nicht - weil dementsprechend muss sich der Vermieter an Richtlinien halten oder nicht.

    Johanna Schmidt
    VIS1 Übungsleitung
    CG Vorlesung

  • es wäre noch interessant zu wissen ob es sich dabei um eine Gemeindebauwohnung handelt, oder eine Wohnung die unter das Mietrechtsgesetz fällt? oder sogar eine Neubauwohnung, für die das Mietrechtsgesetz nicht gilt? grundsätzlich glaube ich, dass eine Wohnungsweitergabe einer Vetragsauflösung bzw. neuerlichen Vertragsunterzeichung entspricht, und das bedeutet immer, dass die Miete neu angepasst wird. und beim neuen Mietzins müsste man wieder wissen, ob die Wohnung unter das Mietrechtsgesetzt fällt oder nicht - weil dementsprechend muss sich der Vermieter an Richtlinien halten oder nicht.



    Gemeindebauwohnung unterm Mietrechtsgesetz.

  • Ich empfehle den Mietzinsrechner der Mietervereinigung. Es ist sicher nicht übertrieben zu sagen, dass Vermieter ihre Wohnungen gerne zu ihrem Gunsten höher einstufen, als tatsächlich rechtmäßig, dazu kommt, dass sehr gerne der 25 %-ige Abschlag für befristete Wohnungen übergangen wird. Fällt die Mietwohnung unter das Mietrechtsgesetzt (MRG), dann kann die Mietdifferenz auch nach Vertragsabschluss rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren rückgefordert werden, entweder direkt über die Schlichtungsstelle der Stadt Wien oder über Mittelsmänner wie die Mietervereinigung, welche für einen geringen Mitgliedsbeitrag Beratung zu Mietrechtsangelegenheiten bietet.

    Für Gemeindewohnungen musst du meines Wissens in eine Warteliste aufgenommen werden, wenn du nicht schon auf dieser Liste bist, wirst du kaum Gelegenheit haben, die Wohnung direkt zu übernehmen - das würde ja heißen, dass man dich unrechtgemäß anderen vorziehen würde, die brav gewartet haben. Wäre also der erste Schritt, dass du dich auf so eine Liste setzt.

    Darüber hinaus handelst du nur auf ein Gefühl hin - wenn du nicht gerade befürchtest, dass die Nachbarn dich demnächst verpetzen, dann wäre es womöglich sinnvoller noch etwas zu warten, bis sich deine Situation verbessert, z. B. durch einen Studienabschluss, und du dir dann eine Mietzinserhöhung leisten kannst. Klingt ja sonst, wie wenn du dir selbst ein Bein stellen würdest.

  • Für Gemeindewohnungen musst du meines Wissens in eine Warteliste aufgenommen werden, wenn du nicht schon auf dieser Liste bist, wirst du kaum Gelegenheit haben, die Wohnung direkt zu übernehmen - das würde ja heißen, dass man dich unrechtgemäß anderen vorziehen würde, die brav gewartet haben. Wäre also der erste Schritt, dass du dich auf so eine Liste setzt.

    Das sollte, wenn ich das richtig sehe, in diesem Fall nicht notwendig sein: http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbau…weitergabe.html

    EDIT: Es sei denn, LordNecro hat in den vergangenen zwei Jahren nicht in der Wohnung gewohnt.


  • EDIT: Es sei denn, LordNecro hat in den vergangenen zwei Jahren nicht in der Wohnung gewohnt.



    Soweit ich das verstanden hab "sollte" es da keine Probleme geben. Meine 2 Probleme sind im Grunde:
    A) Das sie bei der Ummeldung wahrscheinlich rauskriegen werden( da Meldezettel vom vormieter und mir vorzulegen) das meine Mutter seit 3 Jahren gar net mehr hier wohnt,
    B) Das ich die Mietzinsberechnung nicht nachvollziehen kann und damit auch net abschätzen kann was eine Erhöhung auf maximal A Kategoriezins bedeuten würde.

    Kann ich eigentlich für Sachen hochgestuft werden die Wiener Wohnen net bezahlt hat. Als wir die Wohnung übernommen haben war Kategorie C. Kein Warmwasser, Toilette draußen.
    Mittlerweile ist eine Toilette in der Wohnung, ich hab nen Durchlauferhitzer, etc. WW hat sich soweit ich weiß damals geweigert(soweit ich weiß muss i no abklären) auch nur irgendwas davon mitzutragen weil ja Kategorie C. Und ich werd den Teufel tun und mich für was hochstufen lassen, was meine Eltern bezahlt haben ich renovier denen doch nicht die Wohnungen.

    Einmal editiert, zuletzt von LordNecro (5. Januar 2011 um 09:57)

  • Kann ich eigentlich für Sachen hochgestuft werden die Wiener Wohnen net bezahlt hat.


    Ja, kannst Du.
    Ich bin an meine Gemeindewohnung fast genauso wie Du gekommen, nur dass meine Mutter natürlich noch gemeldet war. Vor ihr gehörte die Wohnung ihrer Schwester und davor meiner Urgroßmutter. Ich zahle heute Kategorie A, obwohl alle Annehmlichkeiten durch meine Familie finanziert wurden.

    $temperatur -= $temperatur * 0.2;

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