fahrradbeleuchtung

  • wir haben letztens in unserer wg ein paar mal drüber geredet ob wir mit unseren fahrradln überhaupt fahren drüften, es gibt ja ein paar bestimmungen die man einhalten muss:

    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=20001272

    ist von euch schon mal jemand kontrolliert/gestraft worden?

    ich hab auf meinem rad nur ein vorder- und ein rücklicht, aber keine reflektoren die nach vorne oder hinten gehen, und das Vorderlicht ist auch nicht das hellste (irgendein billiger ramsch von amazon). wenn ich mir die räder auf der tu so anschau, so dürften da sicher keine 10% den bestimmungen enstprechen...

  • ich versteh die ausnahmen für rennräder eigenltich nicht. wo ist der unterschied? und warum ist mein (semi-profesionelles) mountainbike das ja auch ein reines sportgerät ist, nicht von diesen regelungen ausgenommen.

    fehlendes licht bei nacht lass ich mir ja noch einreden, aber wegen fehlender klingel und voder- und rückwärtigen reflektoren bestraft zu werden find ich auch sehr übertrieben.

    mich hats bis jetzt noch nicht erwischt, ist aber vermutlich nur mehr eine frage der zeit...

    edit: und warum darf man unter tags ohne licht aber nicht ohne reflektoren unterwegs sein? die logik möcht ich bitte auch nachvollziehen können.

    Patient: "Doctor, doctor, my eye hurts when I poke it with a spoon."
    Doctor: "Don't poke it, then."

    2 Mal editiert, zuletzt von MrMassaker (30. Juni 2011 um 11:04)

  • Also ich wurde schon des Öfteren angehalten und durfte immer ordentlich blechen, weil ich keine Lichter an meinem Rad hab. Irgendwie scheint das aber immer nur mir zu passieren. Vielleicht lauern die Polizisten nur bei mir und warten drauf^^

    Bei ner Freundin drücken die immer ein Auge zu, muss wohl daran liegen, dass ich ein Kerl bin und sie eben nicht! Ich würds dir echt anraten, ich spreche aus Erfahrung.



    wieviel zahlt man da, bzw wurdest du unter tags oder nur in der nacht kontrolliert?

  • ich hab immer so um die 30 euro gezahlt, ist mir auch nur nachts passiert. licht war nicht an bzw. nicht vorhanden xD ....ich werd mir wohl auch mal eins besorgen, ist auf dauer teuer^^

  • Ein Licht in der Nacht wird man ja wohl erwarten können. Klar siehst du auf beleuchteten Straßen genug, aber du wirst halt nicht so gut gesehen.
    Übrigens:

    Zitat


    (4) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung verwendet werden.

    Die Glocke muss anscheinend wirklich dran sein. Aber auch bei meinem Cross-Bike war da eh eine dabei. Genauso wie die entsprechenden Rückstrahler.

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.


  • ist von euch schon mal jemand kontrolliert/gestraft worden?

    bei mir ist derzeit noch eine organstrafe offen, wo unter anderem auch die (am tag) fehlenden rückstrahler bemängelt wurden. wenn die post dann mal kommt, kann ich auch sagen, was der spaß so kostet.

    meine auf subjektiver erfahrung gestüzte vermutung ist daher mal folgende: tagsüber nur wegen den fehlenden rückstrahlern abgestraft zu werden, da muss wahrscheinlich schon pech und außerordentlich schlechte laune der kontrollierenden person dazugehören. wenn du aber wegen etwas anderem aufgehalten wirst, dann wird sowas dann schon gerne mal zur "rechnung" dazuaddiert.

    einfachste lösung: sich so dinger kaufen, dranschrauben und auf diskussionen dieser art mit der exekutive verzichten. wenns dann wirklich mal soweit ist, dürfte die strafe auf jeden fall teuerer kommen ein paar rückstrahler.

  • nein, ich habe mich nicht in der zeit vertan und ich habe diesen thread auch nicht vergessen. nur war es tatsächlich so, dass das verwaltungsstrafverfahren (mit einspruch) mehr als 2 jahre(!) gedauert hat.

    der letztgültige tarif für die fehlenden rückstrahler am tag war dann 25 euro pro fehlendes teil - also 50 gesamt für vorne und hinten. dem einspruch aufgrund der fehlenden lichter am tag wurde hingegen statt gegeben.

    die einfachste lösung ist also nach wie vor, sich solche dinger zu kaufen (kosten ein paar euro bei $sportgeschäft_des_vertrauens), ranschrauben und sich jede diskussion dahingehend sparen.

  • Ich wurde mal in der Nacht am Citybike angehalten weil das Vorderlicht nicht funktioniert hat. Ich hab mich natürlich darauf berufen dass das ein geborgtes Rad ist, und dass man außerdem erst nach dem Ausborgen an der Citybike-Station sieht, ob das Licht geht. Woraufhin der Polizist nur meinte, dass man da trotzdem "wie bei einem Mietauto auch als Fahrer die Pflicht hat die Straßentauglichkeit vor der Fahrt festzustellen". Womit er rechtlich gesehen sicherlich richtig liegt, aber es war trotzdem ein wenig lächerlich, auch weil ich auf einer gut beleuchteten Nebenstraße ohne nennenswerten Verkehr gefahren bin. Naja, er hats dann nach kurzer Diskussion eingesehen und nicht gestraft.

    Alles ist relativ, außer dem Nullpunkt, der ist absolut.

  • bin selber Jahre lang, das ganze Jahr mit dem Fahrrad gefahren - jetzt weniger, da ich 2 Minuten vom Bahnhof wohne.

    Die fix montierten Reflektoren haben denke ich auch den Sinn, dass der umsichtigste Radfahrer auch einmal das Wetter falsch einschätzen kann und dann hat er zumindest die Reflektoren dabei. Die Autofahrer haben (theoretisch) immer ihr Licht dabei und haben somit eine Chance den Radfahrer zu sehen, der wie irre heim zischt (weil er nicht nass werden will).

    Es ist auch nicht immer leicht im Auto die Radfahrer zu erkennen, die meinen sie müssen sich um jeden Preis das Vorrecht auf den Radfahrer-Übergang erzwingen - aber oft die 10-kmh Regel vergessen und schlecht sichtbar sind.

    Die "gut beleuchtete Straße", "ich fahr ja eh vorsichtig", "schau ja eh..." Theorien passen halt nur, wenn alles so abläuft wie man sich das gerade vorstellt ;)

    sg Dirm

    Beamte sind wie Bücher, desto höher sie stehen, desto nutzloser sind sie.;)

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