Unlautete geschäfte mit mindergährigen

  • Meine minderj. schwester hat vor einem monat bei einem mp3 anbieter (http://www.p2p-heute.com) einen 24 monats-vertrag "unterschrieben".
    Jetzt, ... einen Monat später ist eine rechnung über 80 EUR ausgestellt worden, mit der androhung auf klage bei nichtbezahlen.

    Ist nun dies ernst zu nehmen? Kann eine 14-jaehrige ueberhaupt geklagt werden? Sind erziehungsberechtigte klagbar?

    Lg

  • wende dich an den konsumentenschutz

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. -- Albert Einstein (1879 - 1955)

  • Ich würd ihn schon vorher einschalten - wenn sie eines der "ersten" Opfer war, wird der VKI damit auf ein neues Betrugsschema aufmerksam gemacht...

    Kanye West said that President Bush doesn't care about black people. I think this was an incredibly insensitive statement. It was especially hurtful to the hundreds of millions of other people the President doesn't care about.

  • Wenn bei ner Rechnung gleich mal ne Klage angedroht wird, kann man eh schon mit einer ziemlichen Stinkerbande rechnen. Konsumentenschutz einschalten. Bei ner 14-jährigen beißen sie sich eh die Zähne aus.

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • Den Konsumenschutz haben schon die anderen bereits genannt. Im Internet gibt es zu dem Thema einiges. Wenn ich mich recht erinnere gab es auch in der Usenet-Gruppe at.gesellschaft einige Male diese Thematik. Im Archiv habe ich z.B. folgenden Link gefunden:

    http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=27029

    Etwas genauer ist dies unter http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=716&tx_jppageteaser_pi1[backId]=30 beschrieben, bzw. http://www.europakonsument.at/Europakonsumen…ang=DE&id=26588

    Auf den Webseiten steht auch etwas zum Vertragabschluss durch Minderjährige. Mit einer ausführlicheren Recherche finden sich sicher noch weiterführende Seiten, die sich mit der Thematik befassen. Musste jedoch aufgrund der Uhrzeit mich etwas beeilen. ^^

  • Da sie erst 14 ist, werden sie das Geld wohl nicht bekommen, aber ich würde auf jeden Fall den Konsumentenschutz einschalten. Normalerweise sind die dort wirklich sehr hilfsbereit :). Und wenn du selbst ein bisschen stöbern willst, gibts online das Konsumentenschutzgesetz 8).

    Wird das Internet eigentlich leichter, wenn man sich da was runterlädt?!

  • Mit 14 Jahren ist sie doch eine "mündige Minderjährige" oder? Dann kann sie soweit ich mich erinnere gar keine Verträge abschließen... ich bin mir da aber grad nicht sicher ... werd in meinem alten Schulbuch nachlesen, da stehts drin.

    Ich hab aber schon oft gehört, dass es hilft, wenn mans einfach nicht beachtet. Die hoffen eh nur auf Deppen, die brav bezahlen. Einen Rechtsstreit würden die meist eh nicht gewinnen.

  • Genau darum geht es, es existiert vermutlich kein korrekter Vertragsabschluss. Aber um die weitere (richtige) Vorgehensweise zu klären, gibts ja den Konsumentenschutz =). Ignorieren würde ich es auch nicht, höchstens der KS sagt es :D.

    Wird das Internet eigentlich leichter, wenn man sich da was runterlädt?!

  • völlig ignorieren ist sicher falsch!!

    es gibt irgendeine Regel, dass bezahlt werden muss wenn der Betrag das Taschengeld nicht übersteigt oä.

    aber wie gesagt KS...

    auf eine Klage warten ist keine besonders tolle Idee, außer dir ist fad und du hast zu viel Zeit. so "Firmen" sind ja oft auch aufs Klagen aus, die sind auf das Gebiet spezialisiert und wenn du einen Fehler machst, dann verdienens in einem Rutsch mehr, als der schrott wert ist den sie verhökern.

    (Wieso schließen 14-jährige verträge ab?! ich habe früher höchstens meinen namen wo eintragen....)

    lg Dirm

    Beamte sind wie Bücher, desto höher sie stehen, desto nutzloser sind sie.;)

  • Verträge, die mit 14 Jahren abgeschlossen werden, sind schwebend unwirksam (Ausnahme: nur wirtschaftlich bzw rechtlich vorteilhafte Geschäfte), da die Personen, die diese abschließen nur beschränkt geschäftsfähig sind.
    (Quelle: Wirtschaftsprivatrecht I, WU Wien)
    Lass deine Eltern den Vertrag einfach für unwirksam erklären und droh ihnen noch mit Konsumentenschutz.

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