Einkommensteuererklärung

  • Danke für die Antwort! Deine Beispiele verstehe ich ja. Aber mein Punkt ist, dass du behauptet hast, nach 3 Jahren würden die SVA-Beiträge auf jeden Fall so berechnet, als ob man 20.000 Euro Einnahmen (oder Einkünfte?) gemacht hätte. Auch wenn man also nur 8000 Euro verdient hätte, müsste man demnach 5000 Euro als SVA-Beiträge abführen. Und das sehe ich nicht so.

    Wie schon gesagt, da hab ich einiges durcheinandergebracht.
    Klartext: kann meine wirren Posts vom 30/31.3 1.4 .. 08 jetzt auch nicht nachvollziehen :)
    War wohl ein ganz schlechter tag/schlechte Drogen oä, ka ;)
    Kenn mich grundsätzlich ganz gut mit der Materie aus, da schon einige Jahre
    Zwangsmitgliedschaft hinter mir. Deswegen bin ich einigermaßen verwundert über mich ;)
    Noch klarer: Vergiß den Blödsinn den ich da verzapft hab.
    Nur mein Post von heute ist mMn (völlig) korrekt ...

    Zitat


    [...]
    -Jungunternehmer ist, wer zum ersten Mal einen Gewerbeschein löst. Neue Selbständige gelten nicht als Jungunternehmer, weil die sowieso immer die günstigere MBG haben - siehe Link in meinem Vorpost).

    Woher ist diese Definition ?
    Falls die Definition stimmt, gelten sie schon alleine deswegen nicht als Jungunternehmer weil sie per Definition gewerbescheinlos sind.

    Zitat


    Andere Frage: Ich war bisher der Meinung, die SVA-Beiträge würden vom Bruttoeinkommen berechnet (also dem, was ich als Werkvertragsnehmer auf meinen Honorarnote schreibe). Stimmt das? Oder darf man vom Bruttoeinkommen noch die Ausgaben abziehen (laut Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. 12 % pauschalisierte Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung)?
    Zu dieser Frage habe ich auf der SVA-Homepage keine klare Antwort gefunden.

    Es zählt der Einkommensteuerbescheid.
    Da sind Ausgaben schon drinnen.

    Zitat


    Und das mit den leidigen 20 % Arzt-Selbstbehalt - das gilt nicht für Krankenhausaufenthalte, oder? Das wäre dann ja arg existenzgefährdend.


    natürlich nicht.


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    Einmal editiert, zuletzt von Lord Binary (14. Februar 2009 um 15:19)

  • Die Definition von "Jungunternehmer" habe ich aus einer ÖH-Broschüre.

    Kurz für mich zusammengefasst:

    Vorteil von Jungunternehmern: Die Krankenversicherungsbeiträge der ersten zwei Jahre werden nicht nachbemessen, sondern bleiben so, wie sie nach der MBG berehnet wurden.

    Vorteil von Neuen Selbständigen: Es gilt in allen Jahren jene geringere MBG, die Gewerbescheininhaber nur in den ersten drei Jahren genießen.

    Andere Frage: Es gibt ja die 10.000-Euro-Grenze für Selbständige, unter der man keine Einkommensteuer zahlen muss.
    Ungerechterweise ist es doch so: wenn man (als Selbständiger) auch nur 1 Euro über diese 10.000 Euro kommt, wird der gesamte Betrag versteuert, nicht nur der Teil, der über den 10.000 Euro liegt. Es ist also kein Freibetrag! (Richtig?)
    Mit dem Resultat, dass man sich überlegen muss: Entweder ich verdiene knapp unter 10.000 oder deutlich drüber.
    Jetzt habe ich vor Wochen mit einem halben Ohr in den Nachrichten gehört, dass sich da etwas ändern könnte, sodass die 10.000 Euro ein Freibetrag werden. Habe ich das richtig gehört?

    Zusatzfrage: Was kann ich alles von meinen Einkünften abziehen, was nicht für die Einkommensteuer herangezogen wird? Ich denke, das sind SV-Beiträge und die absetzbaren Ausgaben bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. 12 % Betriebsausgabenpauschale.

  • Zu den Kosten: Ich war mal ein Jahr angestellt, ohne daß der Dienstgeber Steuern abführen mußte (ein Sonderfall, wo man dann auch eine Steuererklärung selbst abgeben muß und die Steuern halt dann abführen).
    Bin zu einem Steuerberater gegangen; Arbeitsaufwand meinerseits 5-10 min Telefonat im Jahr + 1-2 mal Fax schicken, Kostenpunkt 100-150/Jahr. Steuern gezahlt hab ich dann deutlich weniger als erwartet, wenns ein Profi macht, spart man mM nach dessen Kosten leicht wieder rein.

  • Zu den Kosten: Ich war mal ein Jahr angestellt, ohne daß der Dienstgeber Steuern abführen mußte (ein Sonderfall, wo man dann auch eine Steuererklärung selbst abgeben muß und die Steuern halt dann abführen).


    Freier Dienstnehmer?

    I used to be an owl...

    881 :rock:

  • Tja, wie Du schon sagtest, der Teufel steckt im Detail.
    Die 430,- pro Quartal spielt's nur im Rahmen der "Schonfrist" für Jungunternehmer (die ersten 3 Jahre).
    Danach wirds recht "oarsch" ähh brutal ...
    Sprung der Mindestbeitragsgrundlage von ca 6k auf ca 20k.
    25% (ca 10% KV+15% PV) von 20k sind die besagten 5k/Jahr minimum.

    Stimmt, deshalb hab ich meinen Gewerbeschein stillgelegt. Zahl aber noch immer nach obwohl ich eh sauwenig verdient hab.
    Bild mir ein es waren dann so 900€ im Quartal + jetzt die ganzen Nachzahlungen.
    Wenn man gradmal 600€ im Monat neben dem Studium macht rentiert sich das einfach nicht mehr.
    Jetzt, ein Jahr später versuch ichs auch als neuer Selbstständiger, mitversichert und unter den 6k im Jahr bleiben.
    Next year bin ich aber 27, dann läufts mitm mitverischert sein und Familienbeihilfe auch nicht mehr.

  • Ich müsste auch Einkommenssteuererklärung machen. Komm' aber mit absetzbaren Zeugs auch ohne geniale Tricks unter 10k, würde das also gern selbst machen ohne Steuerberater. In Finanzonline kann ich allerdings nur Arbeitnehmerveranlagung abgeben - hab' ich auch schon gemacht, aber dieses Jahr brauch' ich Einkommenssteuererklärung. Scheint wegen fehlenden Berechtigungen nicht aktiv zu sein. Jemand eine Ahnung, wie ich die bekomme? Hab' mir gedacht, bei der Berufsbezeichnung was reinschreiben, was nach Einkommenssteuer klingt (also EDV Bla und freier Dienstnehmer oder so) - da gibt's aber gar nichts in Richtung EDV, bin ich überhaupt am richtigen Weg...?

  • War bei mir dasselbe. Ich hab dann irgendwas umgestellt (hab leider vergessen was, aber lang hab ich nicht gesucht - ah, ich glaub, ich hab's: Eingaben - Anträge - Erklärungswechsel) und konnte dann sofort beginnen, die Einkommensteuererklärung online einzugeben.

  • Laut meinem heutigen SVA berater ist die pensionsversicherung von der "jungunternehmerfoerderung" ausgenommen, d.h.:

    1 und 2 Jahr (noch kein bescheid) => berechnung nach einem fiktiven Wert (Mindestbeitragsgrundlage):

    a) krankenversicherung : ca. 41 euro/monat (fix, gefoerdert)
    b) pensionsversicherung: ca 82 euro/monat (nicht gefoerdert)
    c) anderes

    wenn sich am ende des jahres herausstellt, dass man ueber der geringfuegigkeitsgrenze (was bei den meisten der fall sein sollte) ist, kommt - laut SVA berater - die NACHZAHLUNG der pensionsversicherung (recht kraeftig). Diese muss auf jeden fall bezahlt werden, hier ist die "juengunternehmerfoerderung" irrelevant.

    mfg Hermann

  • Das ist auch mein Wissensstand, Hermann Maier.
    Hab ich auch weiter oben so geschrieben, dass die KV-Beiträge nicht nachbemessen werden bei Jungunternehmern. Dass die PV-Beiträge sehr wohl nachbemessen werden, habe ich in der Deutlichkeit nicht geschrieben, war mir aber bewusst.

    Habe übrigens vorgestern die Studiengebühren sehr prompt (eine Woche nach Antragstellung schon am Konto) rückerstattet bekommen und freue mich. :)

  • oh man diese ganzen infos die gebraucht werden beim erklärungswechsel.. keine ahnung woher ich die nehmen
    und welchen von meinen zwei jobs soll ich da eintragen?

    die hilfe hilft nicht besonders :(

    Ich seh's erst jetzt, aber vielleicht hilft's ja doch irgendwann irgendjemandem...
    Hab' selbst angerufen: Informatikzeugs zählt anscheinend immer als Gewerbebetrieb und nie als selbstständige Arbeit (für mich war's neu...), dort finden sich dann auch passende Berufe zum Auswählen. Mehrere Jobs sollten kein Problem sein. Man wählt ja nur, in welche Richtung man arbeitet aber besonders genau scheint das nicht zu sein.
    Sonst muss man nur die Gewinnschätzung angeben, die kann aber sehr, sehr geschätzt irgendwas sein. Mir wurde gesagt, sonst schätzt das Finanzamt selbst irgendwas. Eigentlich ging dann alles sehr schnell und problemlos.

  • Um nun auf das thema dieses topics zurueckzukommen:

    laut aktuellen informationen ist die einkommensteuerfreie grenze im jahre 2009 11000 euro/jahr. Wenn man drueber ist, ist die einkommensteuer angesagt. Ok. Laut help.gv.at:

    " Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen sowie ab 2009 auch Kinderfreibeträge abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer."

    Die Frage ist nun, was sind Sonderausgaben/aussergewoehnliche Belastungen ? Alles, was fuer die ausuebung meiner taetigkeiten notwendig war/ist ?

    mfg Hermann

  • Nein, Ausgaben für die Ausübung deiner Tätigkeit werden schon vorher abgezogen.

    Sonderausgaben sind (freiwillige) Versicherungen (nicht Auto, sondern Pensions-, Kranken-,...), Wohnungssanierung,... fällt einiges rein.
    Außergewöhnliche Belastungen gehen teilweise auch in gesundheitliche Richtung, Zahnarzt, Kosten wegen Allergien,...
    Fällt aber bei beidem eine Menge drunter, was nicht mit der Arbeit zu tun hat, solltest dir wo genauer durchlesen bzw. dich beraten lassen, weil vollständig richtig wird dir hier niemand eine verbindliche Information geben können.
    Hoffe das stimmt soweit, was ich geschrieben hab', selbst informieren auf jeden Fall.

  • Ok, nur noch eine frage (ich weiss, ist moeglicherweise schon mehrfach erwaehnt worden, aber ich habe oben keinen expliziten bezug dazu gefunden...:)), verstehe ich das richtig, dass sich die SVA-beitragsgrundlage (sofern versicherungspflichtig) prinzipiell auf "Einkuenfte - Betriebsausgaben" (Steuerbescheid, Rein-Gewinn) bezieht und nicht auf die brutto Einkuenfte ?

    D.h. "Geschaeftsreisen", betriebliche Anschaffungen, etc, mindern (je nachdem, teilweise oder auch voll) die bemessungsgrundlage fuer die soz.vr ?

    Vielen dank, mfg HM

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