• Ein Tip also: Möglichst bald Wohnbeihilfe beantragen (für Sept ists aber nicht mehr möglich weil heute() > 16) und die Unterlagen einfach nachschicken. Erst wenn alles komplett ist bekommt man die erste(n) Beihilfe(n) ausbezahlt, dann halt 2 oder 3 auf einmal (je nach Verzögerung)

    also, folgendes...ich bin am überlegen, ob ich nun den antrag wegschicken soll...jedoch habe ich die stip-bestätigung noch nicht!
    diese macht aber einen großen teil des einkommens aus und darum weiß ich nicht, ob es sich auszahlt bzw was ich dazu schreiben soll??
    ich könnte ihnen einen kontoauszug schicken, wo ich taschengeld überwiesen bekommen habe und dann halt einen zettel, auf dem steht, dass die stip noch fehlt, ist das gut?

    noch ne frage zum taschengeld: es reicht doch, wenn ich es ihnen von september und wenn sie wollen von okt,.... schicke, sprich sie wollen es nicht für vorherige monate sehen, oder?

    eine geht noch(;)): was wollen die, wenn drauf steht: "personaldokumente"?? kopie vom pass?

    danke

    "ich bin so kluk. K-L-U-K"
    (Homer Jay Simpson)

  • ich hab mal a frage so am rande: i hab mal gehört, dass man keine familienbeihilfe mehr kriegt, wenn man den hauptwohnsitz dort hat wo die eltern ihn haben, sondern halt in wien. stimmt das? i würd nämlich viel lieber mich hier hauptmelden.

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • i hab mal gehört, dass man keine familienbeihilfe mehr kriegt, wenn man den hauptwohnsitz dort hat wo die eltern ihn haben, sondern halt in wien.

    meintest du: ...NICHT dort hat, wo die eltern ihn haben...

    versteh den satz nämlich nicht ;)

    "ich bin so kluk. K-L-U-K"
    (Homer Jay Simpson)

  • aja...ich hab mich verschrieben, sorry. also: ich wollte wissen, ob man die familienbeihilfe weiter bekommt, wenn man in wien hauptwohnsitzgemeldet ist

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • soweit ich weiß, ja.
    bin auch in wien als hauptwohnsitz gemeldet und das finanzamt will auch nur die bestätigung, dass du studierst....wo ist denen, glaub ich, egal!

    "ich bin so kluk. K-L-U-K"
    (Homer Jay Simpson)

  • also, folgendes...ich bin am überlegen, ob ich nun den antrag wegschicken soll...jedoch habe ich die stip-bestätigung noch nicht!
    diese macht aber einen großen teil des einkommens aus und darum weiß ich nicht, ob es sich auszahlt bzw was ich dazu schreiben soll??


    Schick den Antrag einfach weg und auf einen Zettel dazu: Ich werde den Stipantrag nachreichen, voraussichtliches Stipendium: x Euro pro Monat. Dann schicken die dir einen Wisch zurück wo du 4 Wochen Zeit hast, den Stipantrag (Kopie) nachzureichen, und dann (und NUR DANN) bekommst du es rückwirkend für Oktober auch. (Vor dem 16. einreichen!!!!!!!!!!!!!!!) am besten persönlich hinbringen und Eingangsstempel holen, zählt dann wie eingeschrieben nur gratis.

    Zitat von Homer


    ich könnte ihnen einen kontoauszug schicken, wo ich taschengeld überwiesen bekommen habe und dann halt einen zettel, auf dem steht, dass die stip noch fehlt, ist das gut?
    noch ne frage zum taschengeld: es reicht doch, wenn ich es ihnen von september und wenn sie wollen von okt,.... schicke, sprich sie wollen es nicht für vorherige monate sehen, oder?


    Ja, genau. Ganz egal von welchem Monat. Schreib einfach dazu dass du das immer bekommen wirst. So ein richtiger Nachweis ist das zwar nicht weil man ja stark bescheißen kann, aber für die MA reicht es vollkommen aus.

    Zitat von Homer


    eine geht noch(;)): was wollen die, wenn drauf steht: "personaldokumente"?? kopie vom pass?


    Keine Ahnung. Ja, mach einfach eine Kopie vom Pass und leg's dazu. Und halt Meldezettel.


    Zitat von Ivy


    ich wollte wissen, ob man die familienbeihilfe weiter bekommt, wenn man in wien hauptwohnsitzgemeldet is


    Definitiv: JA!
    Ich komm aus OÖ und hab mich hier in Wien hauptgemeldet (weil Ticket nur 46 Euro), und bekomme sie weiter. Hab vorher am Finanzamt angerufen, die haben gesagt dass das kein Problem ist.
    A B E R: Es ist nur dann kein Problem, wenn die Fam.beihilfe weiterhin auf das Konto deiner Eltern ausbezahlt wird (sowie bei mir, aber meine Mutter überweist es monatlich weiter auf mich).
    Wenn du es auf dein eigenes Konto haben willst, musst du "nachweisen" (wie auch immer) dass du 2 mal im Monat heim fährst (klingt pervers, ist aber echt so!). Hierfür dürfte zwar ein Zettel reichen wo steht ("ich fahre 2x wöchentlich von Wien nach .... und daher blabla") aber ich rate dir einfach mal davon ab. (ist ja genausowenig kompliziert wenn es deine Eltern weiterhin bekommen und per Dauerauftrag auf dich überweisen)

    EDIT:
    Und noch was: wenn du nicht mehr bei deinen Eltern hauptgemeldet bist, und deine Eltern verdienen relativ gut, können sie Einbußen haben bei der jährlichen Steuererklärung (Kind von der Steuer absetzen). Je nach Gehalt ist das mehr oder weniger "Verlust" wenn die Eltern sich gut auskennen mit solchen Dingen. Frag mal deine Eltern ob die das vorhaben, ob sich dann die finanzielle Gegenleistung der Wohnbeihilfe auch auszahlt.

    Aus Blut und Schutt und nach jedem Krieg
    Die Wirtschaft wie Phönix aus der Asche stieg.
    Humanismus und menschliche Ethik
    bringen keine Kohle, darum hammas auch nicht nötig.
    Sokrates, Plato, Hegel und Kant
    waren an der Börse nie genannt.
    (EAV - Neandertal, 1991)

  • Also mit meinen Eltern will i momentan net so über sowas sprechen, weil die lassen sich momentan scheiden und haben andere probleme (wer kriegt die wohnung,. das auto etc...).

    es gibt nämlich noch folgendes problem bei mir: also wenn i mi in wien hauptwohnmelde, dann kriegt meine mutter weiter die beihilfe, überweist sie mir (so wie sie das schon seit ewigkeiten macht usw.). jetzt gibts aber noch meine tochter, für die ICH ja auch familienbeihilfe kriege. und ich und sie sind beide bei meinen eltern gemeldet (was ja eigentlich eh total deppert ist). wie mach ich das dann mit meiner tochter? muss ich die familienbeihilfe dann in wien beantragen?

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Etwas spät, aber viell. hilfts noch ein paar anderen:

    Ich hab vor 2 Jahren selbst Wohnbeihilfe beantragt, und kenn (weil ich dort war und der 'netten' Dame Löcher (weiß ned ob die Hofer geheißen hat) in den Bauch gefragt hab) ein paar Facts:

    • es ist ein Mindesteinkommen für den Antrag erforderlich (ich schätze mal einfach deshalb, dass du dir alleine keine 200m² Wohnung nimmst, die du dir dann bezahlen lässt)
    • dieses Mindesteinkommen setzt sich aus Verdienst, Taschengeld, Familienbeihilfe(!), und ein paar andern zusammen
    • die höhe des Zuschusses wird dann aus deinem Einkommen berechnet, die Familienbeihilfe zählt hier nicht(!) dazu. (Studienbeihilfe glaub ich auch nicht, weiß ich aber nicht genau)
    • außerdem ist die Höhe von der Anzahl der gemeldeten Personen (natürlich deren Gesamt-Einkommen) und der Größe der Wohnung abhängig
    • d.h. allein bekommst du max. Xm² (ca. 40-50) voll ersetzt
    • trotz "hohem" Gesamteinkommen lohnt sich viell. trotzdem ein Antrag (es gibt Tabellen dafür), 30,- sind ja auch nicht schlecht.
    • Taschengeld sowie ein unregelmäßiges Einkommen kannst durch eine Eidesstattliche Erklärung belegen (bez. Taschengeld: Mama, bez. Einkommen: du selbst)
    • rückwirkend geht nix
    • die Beihilfe deckt nur den Mietzins ab, keine Betriebskosten (Kaltwasser, Reparaturen, etc.)
    • zumindest bei mir wurde die Beihilfe automatisch nach dem 1. Jahr für ein weiteres verlängert.
    • ich krieg, da meine Wohnung "zu groß" ist, ca 70% des max. mögl. Förderbetrags. (ACHTUNG: das sind 70% des Mietzins; es gibt keine Zuschüsse für Betriebskosten, die ja auch vom Vermieter mtl. eingefordert werden)

    hoffe geholfen zu haben,
    Burny

    keep da fire burnin'

  • Kleine Korrektur:
    - Studienbeihilfe zählt definitiv zum Einkommen dazu!


    Und:
    Bei mir wurde es nicht automatisch verlängert, aber ein Erinnerungs-schreiben ein Monat vorm Ablaufen wurde geschickt mit einer Frist zur Verlängerung.

    Hab vor kurzem wieder den Bescheid zugeschickt bekommen, d.h. ich krieg Ende November drei Monate auf einmal (Okt, Nov, Dez) weil ich im Okt angesucht habe.
    Es zahlt sich also wirklich aus, der bürokratische Aufwand! Kann ich nur jedem empfehlen!!

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  • hab heute den bescheid der wohnbeihilfe bekommen und war zuerst ein bisschen enttäuscht....nicht weil der antrag abgelehnt wurde, sondern eher über die höhe der wohnbeihilfe...
    bei einer miete von 440 euro (inkl bk ohne strom,gas) wird eine wohnungsaufwandsbelastung von NUR 138 euro hergenommen???(mir ist aufgefallen, dass der max. anrechbare wohnungsaufwand pro m^2 allgemein sehr niedrig ist...auf http://www.wien.gv.at/ma50st/wohnbei…spiele_euro.pdf)

    wie kommt es, dass bei einer miete von 440 euro nur 138 euro anerkannt werden??
    muss dazu sagen, dass ich schon froh bin, dass ich überhaupt was bekomme!!!
    meine frage: hat wer ähnliche erfahrung damit?

    "ich bin so kluk. K-L-U-K"
    (Homer Jay Simpson)

  • Miete ist ja nicht der Aufwand!!

    Aufwand der Wohnung ist meiner Meinung nach zB. Heizen, Strom, Gas, etc. also alles was anfällt wenn jemand in der Wohnung wohnt.

    Die können sich ja nicht auf die Miete beziehen! Stell dir vor die würden das tun. Dann mach ich mir mit dem Vermieter aus dass er 1000 Euro Mieter verlangen soll und ich krieg extrem viel Wohnbeihilfe.

    In Wien ist der Betrag - österreichweit gesehen - sehr hoch. (ich kenne Beträge von Tirol, Sbg und Stmk). Wenn du 138 Euro monatlich bekommst sollte das eigentlich Strom/Gas/Chello/Telekabel abdecken. Bei mir geht es sich ungefähr so aus.

    Wie groß ist deine Whg?

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  • 138 euro ist ja nur der aufwand der gemessen wird....abzüglich 110 euro zumutbarer aufwand, ergibt das bei mir nicht einmal 30 euro!
    30 euro is nicht grad die welt ;)

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    (Homer Jay Simpson)

  • Muss ich da irgendeinen Bescheid von der Uni nachweisen für die Wohnungsbeihilfe? Habe 43m² und hoffe auf Beihilfe!

    (\ _/)
    (O.o) copy bunny to help
    (> <) him achieve world domination
    /_I_\

  • du musst ziemlich viel nachweisen.

    von der Uni glaub ich aber nur Inskriptionsbestätigung. Welche Formulare du brauchst steht aber eh auf der Seite der MA50

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  • Hallo,

    Nachdem hier einige offensichtlich schon erfolgreich um Wohnbeihilfe angesucht haben, hab ich ein paar Fragen zu den Formalitäten:

    1) Auf dem Hauptformular "SD 103 - Antrag auf Wohnbeihilfe" gibt es in der Mitte der ersten Seite ein paar Checkboxen zum Ankreuzen.
    Ich will Wohnbeihilfe für meine Mietwohnung (von geschäftl. Vermieter gemietet) beantragen.
    Heisst das ich muss "Mietzinsbeihilfe vom Finanzamt ja" ankreuzen?
    Oder ist das wieder etwas anderes, und es geht hier darum ob ich so eine Mietzinsbeihilfe schon bekomme?
    Falls ich es ankreuzen soll, was soll ich dann bei der monatlichen Höhe eintragen? Den nach den zig Regelungen selbst errechneten Wunschbetrag oder doch freilassen, damit die MA 50 den eigentlichen Betrag errechnet?

    2) Ich bin freier Dienstnehmer, das Formular vom Arbeitgeber SD 74 hab ich schon ("Einkommens- u. Arbeitsbescheinigung").
    Muss ich noch einen aktuellen Lohnzettel beilegen - die Webseite ist hier etwas ungenau: http://www.wien.gv.at/ma50st/wohnbeihilfe/wbh_unterlagen.htm
    ... und der Steuerberater der Firma ist leider etwas langsam...

    Wäre super wenn mir da wer weiterhelfen könnte

  • Mietzinsbeihilfe erhältst du offensichtlich nicht. Mietzinsbeihilfe ist NICHT gleich Wohnbeihilfe!!!
    Mietzinsbeihilfe geht vom Finanzamt aus (=Bund) und bezieht sich auf Reperaturen in der Whg oder so, Wohnbhf. von der MA50 (=Land)
    Einfach nein ankreuzen.

    Beim Lohnzettel kann ich dir nicht wirklich helfen, aber möglicherweise reicht es wenn du einfach wo schreibst "ich erkläre hiermit dass ich monatlich ca. xxx euro verdiene" mit Unterschrift. Frag besser nach per Telefon, auf Mails antworten die kaum.

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    (EAV - Neandertal, 1991)

  • So, hab das auf der Homepage von denen gefunden:

    "Für die Ermittlung des Mindesteinkommens zählt die Familienbeihilfe zum Einkommen, außer die Errichtung Ihrer Wohnung wurde nach dem WWFSG 1989 gefördert."

    So ein Mist, meine Wohnung wurde nach WWFSG 89 gefördert und ohne Zuzählung komm ich nicht auf die 655,85! Irgend wer ne Idee? Zählt eigentlich die Studienbeihilfe dazu oder nur Stipendiengelder, weil auf der Homepage steht nur Stipendien? :confused:

    thx!

    :hibbelig:

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