Du musst den Brief nicht beantworten, das ist richtig. Wenn du es aber tust, dann muss es wahrheitsgemäß sein!
Woher kommt diese Information? Ich habe da im Gesetz etwas anderes gelesen:
[quote=Rundfunkgebührengesetz, § 2, Abs. 5]Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung (Abs. 3) vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren beauftragten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) auf dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen.[/quote]