Handydisplay kaputt - Garantie?

  • Hab mir vor 3 Monaten ein vertragsfreies Billige-Nokia gekauft. Heut nehm ichs aus der Hosentasche um wen anzurufen - Display defekt. Am oberen Rand sieht man noch die Symbole für Netzwerk etc. Aber sonst nur farbige Linien und Störungen. Bei ausgeschaltetem Display sieht man einen schwarzen Fleck, der ca. 1/5 des Displays einnimmt. Das Schutzglas ist aber unversehrt, mir ist das Ding auch nicht runtergefallen. Weiß auch nicht, ob man bei diesem Schaden sagen kann, ob das durch "menschliches Versagen" meinerseits verursacht wurde oder nicht.

    Gibt's da eine Chance auf Garantie?

  • Hatte schon 2x diesen Fall. Vor vielen Jahren (also schon 7 Jahre her), wurde es übernommen, vor 4 Jahren wurde es nicht übernommen. Bei vielen Bekannten auch nicht,

    Lg Michael

    Michael Beham
    Computer Vision WS 2012/13
    Einführung in Visual Computing SS2012, SS2013

  • Hab mir vor 3 Monaten ein vertragsfreies Billige-Nokia gekauft. Heut nehm ichs aus der Hosentasche um wen anzurufen - Display defekt. Am oberen Rand sieht man noch die Symbole für Netzwerk etc. Aber sonst nur farbige Linien und Störungen. Bei ausgeschaltetem Display sieht man einen schwarzen Fleck, der ca. 1/5 des Displays einnimmt. Das Schutzglas ist aber unversehrt, mir ist das Ding auch nicht runtergefallen. Weiß auch nicht, ob man bei diesem Schaden sagen kann, ob das durch "menschliches Versagen" meinerseits verursacht wurde oder nicht.

    Gibt's da eine Chance auf Garantie?

    schreib mal böse beschwerdeschreiben usw...

    mit bissel druck geben die oft nach...

    "Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety." - Benjamin Franklin

  • Gewährleistung. Innerhalb der ersten sechs Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer. (Soweit ich das verstanden hab.)


    Gewährleistung betrifft nur Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bereits vorhanden waren.
    war wohl nicht der Fall.

    keine ist besser als eine dämliche :)

  • Trotzdem, beweisen muss das der Hersteller.

    Was ja wohl nicht sehr schwer ist, wenn bei ausgeschaltetem Display 1/5 schwarz ist. Das man damit erst nach 3 Monaten zurückkommt ist ja wohl nicht anzunehmen.
    Irgendwie kommt die Argumentation sehr nahe an amerkiansiche Verhältnisse. Jetzt fehlt nur noch, dass jemand behauptet nur weil in der Bedienungsanleituing nicht explizit steht (vielleicht steht es eh drinnen hab es nicht überprüft), dass man sich nicht draufsetzten darf, habe ich Anspruch auf ein neues Gerät. Die Eigenverantwortlichkeit an den Verkäufer zu übertragen und sich nur deppert stellen kann ja wohl nicht Ziel sein.
    Wenn man sich drauf gesetzt hat und das Display ist defekt, ist es jedem seine eigene Schuld und nicht die irgendeines anderen. Ist manchmal schmerzlich, auch für mich, ist aber so.

    keine ist besser als eine dämliche :)

  • Hat er sich jetzt überhaupt draufgesetzt? Bei dem China-Müll, der heutzutage von ex-namhaften Herstellern bei uns verschachert wird, ists ganz normal, dass ein gewisser Prozentsatz in relativ kurzer Zeit den Geist aufgibt, weil die Sollbruchstelle, die normalerweise einen Tag nach Garantieende reißen soll, halt zu früh kaputt geht.

    Ein Display, das spontan den Geist aufgibt, kann man ruhig als Fabrikationsfehler einstufen. Vorausgesetzt, es war keiner groben mechanischen Kraft ausgesetzt.

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • Was ja wohl nicht sehr schwer ist, wenn bei ausgeschaltetem Display 1/5 schwarz ist. Das man damit erst nach 3 Monaten zurückkommt ist ja wohl nicht anzunehmen.

    Ein Display kann ja nicht nur kaputt werden wenn man sich darauf setzt. Es muss z.B. nur ein Kontakt schlecht verarbeitet sein, der dann bei normaler Benutzung komplett bricht o.ä. In dem Fall wäre es ein Fehler der schon beim Verkauf vorhanden war und würde damit unter Gewährleistung fallen.

    Wenn es keine offensichtlichen Beschädigungen gibt (gesprungenes Display o.ä.), stehen meiner Meinung die Chancen sehr gut dass man das Handy repariert/ersetzt bekommt.


  • Sollbruchstelle hin oder her, ist es keine gewährleistung. nicht mehr oder weniger hab ich gesagt.

    die gewährleistung gilt aber sehr wohl bei versteckten mängel, die innerhalb der gewährleistungsfrist gemeldet werden!

    "ich bin so kluk. K-L-U-K"
    (Homer Jay Simpson)


  • Wenn es keine offensichtlichen Beschädigungen gibt (gesprungenes Display o.ä.), stehen meiner Meinung die Chancen sehr gut dass man das Handy repariert/ersetzt bekommt.

    Viel Erfolg! Ich hab mich selbst genau wegen einem solchen Fall erkundigt (Konsumentenschutz etc.) Mir wurde gesagt, dass das so nicht geht. Man kann nämlich ohne das Cover zu zerstören das Display beschädigen. Ein Eindrücken reicht für eine derartige Beschädigung.

    die gewährleistung gilt aber sehr wohl bei versteckten mängel, die innerhalb der gewährleistungsfrist gemeldet werden!

    Die Gewährleistung gilt bei allen Mängeln innerhalb der Frist (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten). Wenn er nicht offensichtlich ist beim Auspacken des Geräts, ist wohl alles ein "versteckter" Mangel. Ich weiß nicht welche zusätzliche Info das darstellen soll.

    keine ist besser als eine dämliche :)

  • Viel Erfolg! Ich hab mich selbst genau wegen einem solchen Fall erkundigt (Konsumentenschutz etc.) Mir wurde gesagt, dass das so nicht geht. Man kann nämlich ohne das Cover zu zerstören das Display beschädigen. Ein Eindrücken reicht für eine derartige Beschädigung.

    Habs jetzt nochmal probiert. Das Display-"Glas" ist derart weich, dass man es leicht eindrücken kann und sofort das Display berührt.
    Ich hab meine Handys seit Jahren in der hinteren Hosentasche, sowas is mir noch nie passiert, vorallem weil ich sonst nichts in der Tasche hab was draufdrücken könnt. Vielleicht is mein Arsch einfach zu hart :D

  • Ich weiß nicht welche zusätzliche Info das darstellen soll.

    ich wollte damit klarstellen, dass es schon unter die gewährleistung fallen KANN (was du in deinem post ausgeschlossen hast)...

    aber ich weiß, was du meinst... das theoretische recht bringt einem nix, wenn die praxis oft anders aussieht! (gerade in der rechtswissenschaft, wo fast alles auslegbar ist...)

    "ich bin so kluk. K-L-U-K"
    (Homer Jay Simpson)

  • A1 hat mein Handy gratis repariert im gleichen Fall. Mein war aber ein Vertagshandy und nur 1 Jahr alt (Sony). Ich stimme für einen Versuch. Schlimmste, dass passieren kann, ist dass, sie dir Nein sagen.

    Wenn das der Fall ist, gibt es sehr billig Reparaturkits am eBay und Videos am YouTube wie man das macht.

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