TU ehrte Holocaust-Leugner

  • gibt auch schon eine Stellungnahme vom Rektor:

    http://www.tuwien.ac.at/aktuelles/news_detail/article/6186/

    "Der Rücktritt von Herrn Lüftl als Präsident der Ingenieurskammer 1992 war mir noch in Erinnerung, nicht jedoch die weiteren an seine Person gerichteten Vorwürfe, die unter "Holocaust-Leugner" subsumiert werden."

    Tja klar Herr Skalicky ihr Gedächtnis lässt nach ... , das ich nicht Lache ! - dieser Mann ist meiner Meinung genauso Rücktrittsreif wie Rektor Winkler !

    Holocaustleugner ehren, Obdachlose in der kältesten Nacht auf die Straße setzten - Super Vorbilder unsere Rektoren, Österreich 2010 - Am Besten Weg Heim ins Reich !

    3 Mal editiert, zuletzt von toxiscm (22. Dezember 2009 um 14:04)

  • Wie sagt man? Eine Theorie ist so lange gültig, bis sie widerlegt wurde -- außer man kratzt am Verbotsgesetz. Faschismus in seiner reinsten Form.

    EDIT: Natürlich will ich hier nicht den Holocaust leugnen. Aber warum dürfen andere Leute das nicht, wenn sie ihrer Meinung nach überzeugende Gründe dafür haben? Irren ist schließlich menschlich.
    Gab mal eine Zeit, da war es bei Strafe verboten, die Scheibenform der Erde anzuzweifeln.

    3 Mal editiert, zuletzt von Konterproduktiv (24. Dezember 2009 um 00:39)

  • Wie sagt man? Eine Theorie ist so lange gültig, bis sie widerlegt wurde -- außer man kratzt am Verbotsgesetz. Faschismus in seiner reinsten Form.

    EDIT: Natürlich will ich hier nicht den Holocaust leugnen. Aber warum dürfen andere Leute das nicht, wenn sie ihrer Meinung nach überzeugende Gründe dafür haben? Irren ist schließlich menschlich.
    Gab mal eine Zeit, da war es bei Strafe verboten, die Scheibenform der Erde anzuzweifeln.

    ich bin sicher, dass das verbotsgesetz aus den von dir angesprochenen gründen in vielen jahren irgendwann aufgehoben werden wird. andererseits war und ist die wirkung des gesetzes, in einer von teilnehmern am system des nationalsozialismus geprägten bzw. durchsetzten politischen landschaft ein wideraufflammen desselben zu verhindern, wichtiger als die meinungs(etc.-)freiheit in diesem ganz besonderen bereich.

    ich frage mich auch immer, welche intention jemand hat, der unbedingt zeigen will, dass die menschen damals zb nicht mit giftgas sondern irgendwie anders umgekommen sind. ein natürlicher tod wirds wohl nicht gewesen sein.

    Zitat von toxiscm


    Am Besten Weg Heim ins Reich !

    polemische sprüche dieser art passen nicht in eine ernsthafte diskussion. vor allem wenn man sie gleich in mehreren threads postet. und sie sind eine frechheit gegenüber den vielen leuten in diesem land, die sich gegen rechte politik einsetzen. postings wie deine machen linke politik unpopulär, weil sie dadurch als radikal wahrgenommen wird.

    lg

  • ich frage mich auch immer, welche intention jemand hat, der unbedingt zeigen will, dass die menschen damals zb nicht mit giftgas sondern irgendwie anders umgekommen sind. ein natürlicher tod wirds wohl nicht gewesen sein.


    Also wenn irgendwo ein paar Millionen Menschen sterben, find ich das schon wichtig herauszufinden, wie das genau passiert ist. Über die Schlacht von Stalingrad schreibt man ja auch nicht "da sind halt zwei Millionen Menschen irgendwie gestorben, is ja wurscht wie, natürlicher Tod wars eher ned"...

    Abgesehen davon sollte sich die Entrüstung wenn schon gegen die österreichische Justiz wenden, nicht gegen die TU. Ein Verfahren gegen den Herrn wurde ja anscheinend eingestellt. Ich weiß nichts näheres über die ganze Sache, kann schon sein, daß diese Verfahrenseinstellung unverständlich ist - aber soll die TU jetzt eingestellte Verfahren als Grundlage irgendeiner Bewertung heranziehen? Wäre schon ein gewisser Bruch mit der Rechtsstaatlichkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Jensi (24. Dezember 2009 um 14:31)

  • Also wenn irgendwo ein paar Millionen Menschen sterben, find ich das schon wichtig herauszufinden, wie das genau passiert ist. Über die Schlacht von Stalingrad schreibt man ja auch nicht "da sind halt zwei Millionen Menschen irgendwie gestorben, is ja wurscht wie, natürlicher Tod wars eher ned"...


    dein vergleich ist schon etwas übertrieben. man weiß ja, dass diese menschen gewaltsam umkamen, man kennt jede einzelne hinrichtungsmethode, es gibt unzählige materialien und dokumentation zu dem thema. möchtest du jetzt die genaue todesursache von jedem einzelnen opfer bzw. genaue zahlen (wer wie umkam) bestimmen? und die zweite frage ist dann immer noch, was möchte man damit sagen? ich kann mir nicht vorstellen, dass es alleine wissenschaftlicher eifer ist, der nach so langer zeit zur neuen untersuchung derartiger fragestellungen führt.

    natürlich sollte man diese meine persönliche einstellung von der frage trennen, ob man derartige nachforschungen generell zulassen sollte.

    Zitat

    Abgesehen davon sollte sich die Entrüstung wenn schon gegen die österreichische Justiz wenden, nicht gegen die TU. Ein Verfahren gegen den Herrn wurde ja anscheinend eingestellt. Ich weiß nichts näheres über die ganze Sache, kann schon sein, daß diese Verfahrenseinstellung unverständlich ist - aber soll die TU jetzt eingestellte Verfahren als Grundlage irgendeiner Bewertung heranziehen? Wäre schon ein gewisser Bruch mit der Rechtsstaatlichkeit.

    ich denke das ist ein wichtiger punkt. wenn ein gericht befunden hat, er sei kein holocaust-leugner, wäre die nichtverleihung durch die tu zumindest fragwürdig.

  • natürlich sollte man diese meine persönliche einstellung von der frage trennen, ob man derartige nachforschungen generell zulassen sollte.


    Das ist genau der Knackpunkt - ich kann nicht nachvollziehen, warum man irgendwelche Nachforschungen zu welchem Thema auch immer nicht zulassen sollte...

  • Das ist genau der Knackpunkt - ich kann nicht nachvollziehen, warum man irgendwelche Nachforschungen zu welchem Thema auch immer nicht zulassen sollte...

    eigentlich sind ja die nachforschungen selbst nicht das problem, sondern publizierte überlegungen, die den holocaust relativieren. ich finde jetzt leider die quelle selbst nicht auf die schnelle, aber lüftl scheint teile des holocaust explizit geleugnet zu haben.

    aus: http://derstandard.at/1259282227440/…hme-von-Ehrung:

    Zitat

    Und Lüftl weiter: "Da werden sich gewisse Kreise, Linke, Gutmenschen und sonstige aufgeregt haben, das kann man nie verhindern."

    linke, gutmenschen,... :rolleyes: da hier kein soziales thema angesprochen wurde, kann man sich anhand der begriffswahl sehr gut die denksphären des herrn lüftl vorstellen. wobei seine scheinbar politisch rechte ausrichtung natürlich über die vorwürfe noch gar nichts sagt, aber die vorstellung vom armen forscher dem da etwas angehängt wurde fällt nun schon deutlich schwerer...

    lg

    Einmal editiert, zuletzt von michi204 (24. Dezember 2009 um 17:09) aus folgendem Grund: speling

  • eigentlich sind ja die nachforschungen selbst nicht das problem, sondern publizierte überlegungen, die den holocaust relativieren. ich finde jetzt leider die quelle selbst nicht auf die schnelle, aber lüftl scheint teile des holocaust explizit geleugnet zu haben.


    Nur was macht man (jetzt mal rein prinzipiell, unabhängig davon, was der Herr Lüftl oder sonst irgendwer schreibt) in dem Fall, wenn ein ehrlicher Wissenschaftler durch seine Nachforschungen zu dem Schluß kommt, daß von den bisherigen Erkenntnissen irgendwas falsch ist? Darf der das dann nicht veröffentlichen?

    (Mir ist ja bis heute ehrlich gesagt nicht ganz klar, was ich unter "Relativieren des Holocaust" genau verstehen soll, und was der Begriff alles umfaßt. Vielleicht liegts ja daran)

    Einmal editiert, zuletzt von Jensi (24. Dezember 2009 um 17:45)

  • Nur was macht man (jetzt mal rein prinzipiell, unabhängig davon, was der Herr Lüftl oder sonst irgendwer schreibt) in dem Fall, wenn ein ehrlicher Wissenschaftler durch seine Nachforschungen zu dem Schluß kommt, daß von den bisherigen Erkenntnissen irgendwas falsch ist? Darf der das dann nicht veröffentlichen?


    Ich denke wenn das Erkenntnis ist "bisher hat man geglaubt, X Millionen Menschen sind vergast worden, aber nach meinen Erkenntnissen waren es in Wirklichkeit Y Millionen, und die Differenz ist auf eine andere Art M ermordet worden", dann sollte man das veröffentlichen können. Wenn das Erkenntnis ist, daß die X Millionen vergaster Menschen nie existiert haben, und man das wirklich irgendwie belegen kann, dann zieht man vermutlich besser nach Spanien oder Großbritannien um.

    Zitat

    (Mir ist ja bis heute ehrlich gesagt nicht ganz klar, was ich unter "Relativieren des Holocaust" genau verstehen soll, und was der Begriff alles umfaßt. Vielleicht liegts ja daran)


    Laut § 3h Verbotsgesetz passiert das, wenn jemand "den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht". Ist natürlich eine Frage, ob ein eventueller eindeutiger nicht anfechtbarer Gegenbeweis unter "leugnen" fällt.

    *plantsch*

  • Nur was macht man (jetzt mal rein prinzipiell, unabhängig davon, was der Herr Lüftl oder sonst irgendwer schreibt) in dem Fall, wenn ein ehrlicher Wissenschaftler durch seine Nachforschungen zu dem Schluß kommt, daß von den bisherigen Erkenntnissen irgendwas falsch ist? Darf der das dann nicht veröffentlichen?

    (Mir ist ja bis heute ehrlich gesagt nicht ganz klar, was ich unter "Relativieren des Holocaust" genau verstehen soll, und was der Begriff alles umfaßt. Vielleicht liegts ja daran)

    Also hier noch mal der link:

    http://www.erinnern.at/e_bibliothek/r…ie%20Chemie.pdf

    Auszüge:

    Im Konzentrationslager Belzec wurden 1941 und 1942 Menschen in Gaskammern mit Motorabgasen getötet. Der Motor war, soweit das rekonstuierbar ist, ein großer Diesel- motor, möglicherweise aus einem russischen Panzer. Dipl.-Ing. Walter Lüftl meint aber, mit Gutachten beweisen zu können, daß Dieselabgase auf keinen Fall geeignet gewesen wären, die Menschen zu töten. Folgt man der irrigen Ansicht, wäre zu schlie- ßen, daß der Holcaust in diesem keineswegs unwichtigen Detail so nicht stattfinden hätte können.
    Dipl.-Ing. Walter Lüftl beklagt nun, daß er solche Gutachten seit 1992 nicht mehr erstellen darf. Das novellierte Verbotsgesetz 1945 stellt in ' 3h das Leugnen oder grobe Verharmlosen des nationalsozialistischen Völkermords (die "Auschwitzlüge") unter Strafe. Er käme mit solchen Gutachten aber vermutlich auch mit ' 288 StGB 1974 in Konflikt. Das Strafgesetz stellt das Erstatten falscher Gutachten unter Strafe. Sollte ein weniger gut informierter Leser des Artikels im Vertrauen auf die Kompetenz des Ge- richtssachverständigen und Kammerfunktionärs tatsächlich ein Auto in einer winzigen geschlossenen Garage ohne Abzug reparieren wollen, trifft den Fachmann, der die falsche "Gutachterliche Information" gibt, die Verantwortung. Deshalb sei hier die War- nung wiederholt: Gleichgültig, welche Meinung Sie vertreten, lassen Sie niemals den Motor in der geschlossenen Garage laufen!

    ....

    . Dipl.-Ing. Lüftl meint, die vielen Menschen hätten in den engen Gaskammern zu wenig Luftraum zur Verfügung gehabt und hätten, infolge Sauerstoffmangel, ersticken müssen. Dabei übersieht er, daß Gaskammern, in die Motorabgase eingeleitet wurden, nicht dicht sein konnten. Wären die Gaskammern luftdicht gewesen, wie das später bei den Gaskammern, in denen Zyklon B verwendet wurde, der Fall war, hätte beim Einleiten der Motorabgase ein Überdruck entstehen müssen und der Motor wäre abgestorben. Dipl.-Ing. Lüftl meint, daß Dieselabgase die Menschen nicht innerhalb von 30 Minuten töten hätten können. Dabei geht er von falschen Voraussetzungen aus. Die Menschen hätten vielleicht überlebt, wären sie gut genährt, ausgeruht und ruhig gewesen und hätte der Motor nicht mehr als 0.1% Kohlenmonoxid im Auspuffgas geliefert. Die Menschen waren aber hungrig, erschöpft und in Panik, der Motor entsprach nicht den heutigen Abgasnormen und wurde mit Treibstoff zweifelhafter Provenienz betrieben.

    wenn ein mensch solche aussagen tätigt bedarf es meiner Meinung nach keiner gerichtlichen Verurteilung, um KEINE Ehrung von der TU zu bekommen !

    Also bitte lests es euch durch falls ihr dran zweifelts die obrigen Aussagen sind nicht mal die Spitze des Eisbergs ...
    Von einem Rektor sollt ma sich doch mehr erwarten als dem Revisionisten Lüftl eine Medaille umzuhängen und ihm die Hand zu drücken. Und nicht erst nach "öffentlichen Druck" solche nichtssagenden Statements abzugeben.

    Intressant auch der Wikipediaartikel (erst am 18.12 angelegt): Auszugsweise:

    Die Studie wurde in der neonazistischen Zeitschrift Halt von Gerd Honsik angekündigt und in Auszügen veröffentlicht. Weitere Auszüge erschienen im Neonazi-Blatt Sieg.
    Nachdem ein Artikel der Wirtschaftswoche Lüftls Engagement aufgriff, wurden gegen ihn Voruntersuchungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingeleitet. Daraufhin musste Lüftl 1992 als Präsident der Ingenieurkammer zurücktreten.

    In einem Leserbrief rühmte Walter Lüftl sich 2004, er habe schon viele „Katakombenrevisionisten“ erzeugt:
    „Sie glauben nicht, wieviele Leute ich schon beim Heurigen zu Katakombenrevisionisten gemacht habe. Sie alle haben aber dann in der Folge, wenn sie das nach dem Aha-Erlebnis erworbene Wissen über die Wahrheit weitergeben wollen, das Problem, in ihrem Freundes- und Familienkreis anzuecken, weil die Leute beim Holocaust eben ‚Glaube und Fakten‘ nicht auseinander halten können. Deswegen habe ich ja schon 1991 den Titel so gewählt. Mir war das ja bewußt.“

    Im Dezember 2009 wurde bekannt, dass die TU Wien Walter Lüftl aus Anlass seines fünfzigjährigen Sponsionsjubiläums mit der Verleihung des Goldenen Ingenieurdiploms geehrt hatte. Rektor Peter Skalicky verteidigte gegenüber der Tageszeitung Der Standard die Ehrung mit den Worten „Wir haben extra nachgefragt. Die Fakultät hat die Verleihung befürwortet.“ Nach zahlreichen Protesten bot Skalicky dem amtierenden Wissenschaftsminister Johannes Hahn seinen Rücktritt an, was dieser jedoch ablehnte. Skalicky setzte eine Kommission ein, die bis Anfang 2010 die Umstände der Ehrung Lüftls untersuchen soll. Die Affäre erregte auch in Polen Aufsehen.

    9 Mal editiert, zuletzt von toxiscm (25. Dezember 2009 um 18:19)

  • Dipl.-Ing. Walter Lüftl beklagt nun, daß er solche Gutachten seit 1992 nicht mehr erstellen darf. Das novellierte Verbotsgesetz 1945 stellt in ' 3h das Leugnen oder grobe Verharmlosen des nationalsozialistischen Völkermords (die "Auschwitzlüge") unter Strafe. Er käme mit solchen Gutachten aber vermutlich auch mit ' 288 StGB 1974 in Konflikt. Das Strafgesetz stellt das Erstatten falscher Gutachten unter Strafe.


    Also wenn das Gutachten korrekt wäre, dürfte er es dann veröffentlichen oder nicht?

  • Also wenn das Gutachten korrekt wäre, dürfte er es dann veröffentlichen oder nicht?

    Was soll die Frage ? Es ist nicht korrekt und kanns auch nie sein...
    Oder wie sollte deiner Meinung nach das "korrekte Gutachten" aussehen ? Hast echt lust dir über so Revisionistische Fragen gedanken zu machen ? Normalerweise wird so Wortglauberei ja von den Revisionisten selbst nur zu gern betrieben, Welche Schräubchen am Gutachten kann man drehen das dieses doch stimmt und der Holocaust doch nicht so stattgefunden haben könnt ?

    Solche Fragen könnens ja wohl net sein !!!

    Es verstösst gegen das Verbotsgesetz und gleichzeitig gegen StgB: § 288. (1) Wer vor Gericht als Zeuge oder, soweit er nicht zugleich Partei ist, als Auskunftsperson bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

    KEINEN FUßBREIT DEM FASCHISMUS!

    3 Mal editiert, zuletzt von toxiscm (29. Dezember 2009 um 18:03)

  • Was soll die Frage ? Es ist nicht korrekt und kanns auch nie sein...
    Oder wie sollte deiner Meinung nach das "korrekte Gutachten" aussehen ? Hast echt lust dir über so Revisionistische Fragen gedanken zu machen ? Normalerweise wird so Wortglauberei ja von den Revisionisten selbst nur zu gern betrieben, Welche Schräubchen am Gutachten kann man drehen das dieses doch stimmt und der Holocaust doch nicht so stattgefunden haben könnt ?

    Solche Fragen könnens ja wohl net sein !!!

    So langsam denk ich mir deine Posts könnens echt net sein. Les dir bitte mal die Netiquette durch: deine aggressiven ständig in CAPS oder Bold ausgedrückten Posts kann ich langsam echt net mehr sehen. Deine Art des Ausdrucks verleiht deinen Argumenten keinesfalls mehr Nachdruck, auch wenn dus dir vielleicht denkst/erhoffst. Im Endeffekt führts nur dazu das die Leute deine Posts überblättern und damit verpassen fallst mal wirklich was vernünftiges zu sagen hast.

    Ansonsten hat Jensi lediglich die Frage in den Raum gestellt, was wäre aber wenn ein Gutachten dem Verbotsgesetz wiederspricht, aber trotzdem wahr wäre?
    Wenn ich mir deine Posts im "Proteste im Audimax" Forum anschau bist selbst kein allzugroßer Verächter von "Was wäre wenn" Fragen.

    Man wird doch noch Hypothesen aufstellen können was dann wäre. Immerhin ist das Verbotsgesetz eines was die Menschen in ihren Grundrechten einschränkt, dass ist nicht ohne. Die Frage ob man die wohl gemerkt hypothetische Wahrheit über das Gesetz stellen kann ist also mehr als interessant.

  • Was soll die Frage ? Es verstösst gegen das Verbotsgesetz und gleichzeitig gegen StgB: § 288. (1) Wer vor Gericht als Zeuge oder, soweit er nicht zugleich Partei ist, als Auskunftsperson bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

    der zweite punkt widerspricht doch der ausgangshypothese:

    Zitat von jensi

    Also wenn das Gutachten korrekt wäre, dürfte er es dann veröffentlichen oder nicht?

    Zitat von toxiscm

    Was soll die Frage ? Es ist nicht korrekt und kanns auch nie sein...
    Oder wie sollte deiner Meinung nach das "korrekte Gutachten" aussehen ? Hast echt lust dir über so Revisionistische Fragen gedanken zu machen ? Normalerweise wird so Wortglauberei ja von den Revisionisten selbst nur zu gern betrieben, Welche Schräubchen am Gutachten kann man drehen das dieses doch stimmt und der Holocaust doch nicht so stattgefunden haben könnt ?

    Solche Fragen könnens ja wohl net sein !!!

    hör gefälligst mit deinen unterstellungen und vorurteilen auf. seit wann darf man bestimmte fragen hier nicht mehr stellen? der gesetzgeber hat nicht das nachdenken verboten, sondern leugnen etc. des völkermordes. der unterschied ist ein wichtiger, und ich hoffe er geht bald in deinen kopf hinein.

    on topic: ich denke, dass theoretisch auch ein korrektes gutachten unter das verbotsgesetz fallen könnte. im normalfall wird das aber nicht der fall sein, denn im gesetz steht:

    Zitat


    § 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer [...] den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.

    und einen ganzen völkermord leugnen oder gröblich verharmlosen kann man wohl kaum aus versehen so nebenbei. was einige nicht daran zu hindern scheint.

    man muss sich das zb anschauen, geschichtsrevisionisten wie david irving ziehen ja aus behauptungen wie "mit giftgas X geht es nicht" den schluss, die industrielle massenvernichtung hätte daher nicht stattgefunden, obwohl es auch noch genug andere möglichkeiten als giftgas X gegeben hätte.

    wenn so einer das in einem buch veröffentlicht, würde er sich ohne verbotsgesetz vermutlich gar nicht strafbar machen, denn sein buch ist ja nicht gleich ein gutachten.

    lg

  • In den Jahren rund um den zweiten Weltkrieg ist in Österreich und Deutschland Minderheiten viel Unrecht zugefügt worden... Gaskammern und wir kennen alles aus Geschichtsbüchern....
    welches gas und andere technologieen zum Massenmord dort verwendet wurden ist meiner Meinung nach nebensächlich, der Kern von Konzentrationslagern ist dass dort sehr viele unschuldige Menschen umgebracht wurden.
    Dies ist in keinster Weise von niemanden gut zu heißen und jeder der sowas gut heißt sollte verfolgt und verurteilt werden.

    Die Ehrung der TU Wien hat der Herr bekommen weil er 50 Jahre mit dem Studium fertig ist nicht wegen irgendwelcher seiner Bücher etc

    Einmal editiert, zuletzt von MisterT (29. Dezember 2009 um 18:53)

  • sofern ich festgestellt habe ist das kein verurteilter Holocaust Leugner.
    Verbunden mit der Stellungsnahme vom Rektor schließe ich dass Ihm die Ehrung zusteht...


    Man kann auch ohne gerichtliche Verurteilung den Ruf der Uni und des Ingenieurstandes schädigen. Ich hab nicht den Eindruck, daß ihm die Ehrung zusteht, wenn er -- aus welchem Grund auch immer -- sich bemüht nachzuweisen, daß der Holocaust nicht so stattgefunden hat, wie man das üblicherweise lernt.

    Edit: Na wenn man den Post editiert, während ich noch darauf antworte...

    *plantsch*

  • Man darf wie oben bereits beschrieben allerdings auch nicht die Unschuldsvermutung und die Rechtsstaatlichkeit ausser Acht lassen.

    Man kann darüber denken wie man will, aber solange ihn kein Gericht für schuldig bekennt, ist er es auch nicht. Aus meiner Sicht muss sich eher die Gerichtsbarkeit in Österreich auf die Nase greifen als die Universität. Die Universität hat einen Abgänger zum 50 Jährigen eine Ehrung erteilt. Dieser Mann wurde nie rechtskräftig verurteilt. Ich sehe darin jetzt kein Problem/Versagen der Uni.

  • Man darf wie oben bereits beschrieben allerdings auch nicht die Unschuldsvermutung und die Rechtsstaatlichkeit ausser Acht lassen.

    Man kann darüber denken wie man will, aber solange ihn kein Gericht für schuldig bekennt, ist er es auch nicht. Aus meiner Sicht muss sich eher die Gerichtsbarkeit in Österreich auf die Nase greifen als die Universität. Die Universität hat einen Abgänger zum 50 Jährigen eine Ehrung erteilt. Dieser Mann wurde nie rechtskräftig verurteilt. Ich sehe darin jetzt kein Problem/Versagen der Uni.

    Das Goldene Ingenieursdiplom ist nichts, auf das du einen Rechtsanspruch hast, sondern im Prinzip ein wertloses, aber schön aussehendes Stück Papier. Die TU Wien kann dir das Ingenieursdiplom daher auch aus dem Grund, dass du $Haarfarbe oder $Körpergröße hast, verweigern.

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