also GEHEIM dürfen die das gar nicht machen. man muss sogar den durchsuchungsbefehl vorher lesen dürfen (und eine kopie erhalten), damit sie überhaupt rein dürfen. außerdem darf man zeugen zuziehen und muss keine passwörter etc. verraten. auch nicht, wenn sie danach fragen oder gar drohen.
Hat nicht erst vor ein paar Tagen jemand die Paragraphen über Beugehaft gepostet? Bis zu sechs Wochen oder so, wenn man die Passwörter nicht rausrückt?