Komische Sache... Direkt darüber steht:
Nicht zum Einkommen zählen:
- Familienbeihilfen
- ....
Hää??
Was jetzt...
Naja, ich hab das jetzt so verstanden und steht auch im Formular so unter "Ausnahmen der Familienbh. blabla": Die Familienbeilhilfe zählt grundsätzlich nicht dazu!!! Außer man erreicht sonst das Mindesteinkommen nicht - also nur dann!! Und das wiederrum nur dann wenn nicht gefördert lt. WWFSG89 - komplizierte Sache!!! :shinner:
Woher weisst du, dass deine Wohnung nach WWFSG 89 gefördert wurde? Ich hab keine Ahnung ob das bei mir der Fall ist...
Ich bin bei GESIBA (Bauträger) und die haben so ein online service wo man den Mietstand, offene Posten etc. abfragen kann und dort hab ich auch gleich ein Formular gefunden (schon ausgefüllt für meine Wohnung) "Beilage zum Antrag auf Wohnbeihilfe". Dort steht das oben mit WWFSG89. Auf diesem Formular steht auch der anrechenbare Wohnungsaufwand oben etc. => den muss man ja nachweisen und vom Vermieter/Hausverwaltung bestätigen lassen. Dies haben die sich bei GESIBA gleich erspart mit dem autom. Formular.
Du müsstest halt zur Hausverwaltung und das nachweisen lassen, dass notwendige Formular gibts eh zum downloaden und die werden auch bescheid wissen ob gefördert oder nicht...