• Komische Sache... Direkt darüber steht:

    Nicht zum Einkommen zählen:

    • Familienbeihilfen
    • ....

    Hää??
    Was jetzt...

    Naja, ich hab das jetzt so verstanden und steht auch im Formular so unter "Ausnahmen der Familienbh. blabla": Die Familienbeilhilfe zählt grundsätzlich nicht dazu!!! Außer man erreicht sonst das Mindesteinkommen nicht - also nur dann!! Und das wiederrum nur dann wenn nicht gefördert lt. WWFSG89 - komplizierte Sache!!! :shinner:


    Woher weisst du, dass deine Wohnung nach WWFSG 89 gefördert wurde? Ich hab keine Ahnung ob das bei mir der Fall ist...

    Ich bin bei GESIBA (Bauträger) und die haben so ein online service wo man den Mietstand, offene Posten etc. abfragen kann und dort hab ich auch gleich ein Formular gefunden (schon ausgefüllt für meine Wohnung) "Beilage zum Antrag auf Wohnbeihilfe". Dort steht das oben mit WWFSG89. Auf diesem Formular steht auch der anrechenbare Wohnungsaufwand oben etc. => den muss man ja nachweisen und vom Vermieter/Hausverwaltung bestätigen lassen. Dies haben die sich bei GESIBA gleich erspart mit dem autom. Formular.

    Du müsstest halt zur Hausverwaltung und das nachweisen lassen, dass notwendige Formular gibts eh zum downloaden und die werden auch bescheid wissen ob gefördert oder nicht...

    :hibbelig:

  • Komische Sache... Direkt darüber steht:

    Nicht zum Einkommen zählen:

    • Familienbeihilfen
    • ....

    Hää??
    Was jetzt...

    Die Fam.Beih. zählt dazu wenn das MINDESTEINKOMMEN für WohnBeih. berechnet wird. Um die HÖHE der Wohnbeih. zu ermitteln wird die FamBeih. nicht berücksichtigt.

    Du kannst jederzeit um das MINDESTEINKOMMEN zu erreichen von deinen Eltern einen Schrieb ausstellen lassen (kurzer Text + Datum + Unterschrift), der bestätigt dass du X€ pro monat von ihnen bekommst. Musst halt aufpassen dass du gerade das MINDESTEINKOMMEN erreichst aber nicht zu viel drüber bist (was die HÖHE der Beih. schmälern würde).

    keep da fire burnin'

  • Hi,

    Wir ( 3er WG ) denken auch drüber nach Wohnbeihilfe anzufordern.
    Gibts dabei ein Problem wenn 1ner von uns ungefär 5k€ im Monat verdient?
    Ich und der andere Student haben ja nix von seinem Geld - leider *gg* und da wollt ich zuerst mal hier fragen.
    Weil wenns onehin nix gibt dann erspar ich mir den Antrag und das alles.
    Mfg

  • Hi,

    Wir ( 3er WG ) denken auch drüber nach Wohnbeihilfe anzufordern.
    Gibts dabei ein Problem wenn 1ner von uns ungefär 5k€ im Monat verdient?
    Ich und der andere Student haben ja nix von seinem Geld - leider *gg* und da wollt ich zuerst mal hier fragen.
    Weil wenns onehin nix gibt dann erspar ich mir den Antrag und das alles.
    Mfg

    hmm, wie das bei WGs genau ist, bin ich mir net ganz sicher. Bei Lebenspartnern wärs auf jedenfall chancenlos, aber ich geh mal davon aus dass dem nicht so ist :devil:.

    Grundsätzlich gilt zwar:
    " Als Familieneinkommen bzw. Haushaltseinkommen gilt das Nettoeinkommen (also abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer) aller im gemeinsamen Haushalt lebender Personen."

    Aber eine WG ist natürlich ein Spezialfall, am besten mal nachfragen.

    P.S.: Warum lebt jemand mit 5000€ Einkommen in einer WG, und net in einer fancy Dachgeschoß- Innenstadtwohung mit Pool auf der Terrasse?

  • Zitat

    1ner von uns ungefär 5k€ im Monat verdient

    elstner wieder da?

    NightHaG 06.08.2007
    ich hab das gefühl, wenn man in diesem forum sagt, man sei eine erstsemestrige, ist das so als würde man mit einem stück rohen fleisch in der hand in einen tigerkäfig gehen...

    Gelbasack 16.08.2007
    wir haben am Papier Verluste und real gar nix

  • #1: ich hasse euch schwule studenten, ich hab mit 2leuten, 8 von euch ausgenommen als ich "16" war ! ihr missgeburten! jedenfalls wies der zufall will hackel ich in der wohnbeihilfe und bin über euer homoforum gestolpert.. wie gsagt ich arbeite da und "diese frau hofer" is wirklich ein bisschen eigenartig (zugegeben), aber diese scheisse was dieser hurensohn "mr. anonym forum" (weil er sich anscheisst) abzieht und irgendwas redet is wirklich einfach nur BEHINDERT (RUFSCHÄDIGUNG, kenn mich auch ein bisschen aus obwohl ich nichmal 20 bin ;) ). joa wie gsagt ich arbiete da, am schlausten is es einfach direkt vorbeizukommen da kriegt ihr die besten infos nich in nem forum ;) lol und joa sorry ich muss noch was loswerden : IHR HURNSTUDENTEN

    bissi zu viel zeit in der sonne verbracht?
    und wo is #2?

    Greets X :coolsmile

  • alter das war doch ein fake oder? kein mensch ist so dämlich und würd sowas ernst meinen.

    egal, ich hab jetz schon so viel herumgewurschtelt mit der wohnbeihilfe, dass ich auch schon ein paar fragen beantworten kann....

    Aus Blut und Schutt und nach jedem Krieg
    Die Wirtschaft wie Phönix aus der Asche stieg.
    Humanismus und menschliche Ethik
    bringen keine Kohle, darum hammas auch nicht nötig.
    Sokrates, Plato, Hegel und Kant
    waren an der Börse nie genannt.
    (EAV - Neandertal, 1991)

  • Kennt sich jemand etwas mit der Wohnbeihilfe aus? Weiß jemand was genau "abzüglich der zumutbaren Wohnungsaufwandsbelastung" ist? Ist das der Wert in der rechten Spalte der Tabelle (im Anhang)?

    Unter "Anerkennung einer Wohnungsaufwandbelastung" versteht man die reine Miete ohne den Betriebskosten, sprich der Hauptmietzins, oder?

  • Im Prinzip ist es ganz einfach *haha*:
    - Der Staat verlangt, dass du ein gewisses Einkommen hast, weil hättest du jenes nicht, könntest du dir Wohnung gar nicht leisten.
    - Wenn du zuviel verdienst, kriegst du keine Beihilfe, weil du sie dir eh leisten kannst.

    Jetzt gibt es einen kleinen Anteil an Menschen die gerade soviel verdienen, dass sie sich die Wohnung die ihnen zusteht (als Einzelperson zB 50m²) leisten können, aber sonst kein Geld mehr haben und damit unter die Armutsgrenze fallen.

    Bei deiner Tabelle (wobei die Werte noch von 2008 sein dürften, heuer werden sie - wie immer - steigen) würdest du mit 734€ die gesamte Miete zurückerstattet bekommen. Umso mehr du verdienst, umso weniger Geld bekommst du.

    Die Miete die gefördert wird ist:

    Zitat von wien.gv.at


    Bei der Berechnung der Wohnbeihilfe wird nicht der gesamte zu entrichtende Mietzins als Wohnungsaufwand berücksichtigt. Folgende Beträge werden nicht als Wohnungsaufwand anerkannt:

    • Anteilig auf die Wohnung entfallende Belastungen wie Betriebskosten (siehe Abschnitt "Ausnahmen")
    • Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (siehe Abschnitt "Ausnahmen")
    • Umsatzsteuer
    • Ausgaben für Strom-, Heizungs- und Telefonkosten und Rückzahlungen von Privatkrediten
    • Sonstige Kosten der Lebensführung


    Allgemein sollte man einfach mal ansuchen und das beste hoffen. Insgesamt kann das ganze aber ziemlich kompliziert werden (und obwohl ich schon einige Stunden mit der Thematik verbracht habe blick ich immer noch net ganz durch)

    There's a place in the dark where the animals go
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    Juliet loves a beat and the lust it commands
    drop the dagger and lather the blood on your hands - Romeo

  • Vielen Dank Aeroflare! Bekam heute den Wohnbeihilfe Bescheid, und verstand nicht ganz, warum die bei der Miete knapp 15 Euro zu wenig angegeben haben, dafür aber eben mir 77 Euro abziehen bei "abzüglich der zumutbaren Wohnungsaufwandsbelastung", obwohl ich genau so wenig Geld bekomme, dass in der Tabelle 0 steht. Sprich ich die erforderlichen 733,91 Euro nachweisen kann. Weiß jetzt nicht ganz warum eben der Mietzinssatz etwas zu niedrig ist, und ich dann auch noch Abzüge habe, obwohl ich die nicht haben sollte... und wollte sicher gehen, dass ich alles so eh richtig verstanden habe bevor ich mich beschwere *g* ...

  • aja man sollte sagen, dass der m² mit max 4,49€ oder so bemessen wird (steht irgendwo im richtwertgesetz).

    Wegen dem Abzug könnte sein, dass sie dir nachweisen konnten, dass du doch mehr Geld irgendwoher kriegst, aber es offiziell nicht angegeben hast (gerade wenn du bei 0 bist, glaubt dir das doch kein Mensch :D)

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    Einmal editiert, zuletzt von Aeroflare (8. April 2009 um 00:40)

  • Wegen dem Abzug könnte sein, dass sie dir nachweisen konnten, dass du doch mehr Geld irgendwoher kriegst, aber es offiziell nicht angegeben hast (gerade wenn du bei 0 bist, glaubt dir das doch kein Mensch :D)

    Naja dann müsste ja aber beim Haushaltseinkommen nicht stehen 733,91 Euro, sondern ein viel höherer Betrag! Habe nur ein Einkommen in der Mindesthöhe, da ich wie viele andere die ich kenne, von den Eltern die Summe jedes Monat überwiesen bekomme, damit man Wohnbeihilfe bekommt, da man sonst ja überhaupt keine Chance darauf hat :(

  • Wegen dem Abzug habe ich jetzt folgendes unter http://root.riskommunal.net/gemeinde/stvei…ohnbeihilfe.htm gefunden:

    Zitat

    Bei der Berechnung des zumutbaren Wohnungsaufwandes wird bei Ansuchen durch unterhaltsberechtigte Kinder (Schüler, Studenten, Lehrlinge usw.), die nicht im elterlichen Haushalt wohnen, jedenfalls ein pauschaler Selbstbehalt zugrunde gelegt, der den durchschnittlichen Kosten eines Heimplatzes entspricht. Der Selbstbehalt gilt auch bei Antragstellern, die die Bestreitung des Lebensunterhaltes weder durch ein eigenes Einkommen, Unterhalt, Beihilfen oder sonstige über öffentliche Einrichtungen gewährte Unterstützungen nachweisen können und/oder die Wohnungsaufwandsbelastung über einen längeren Zeitraum hinweg das nachgewiesene Einkommen übersteigt.

    Dieser Selbstbehalt beträgt bei:

    • 1 Person80,00 Euro
    • 2 Personen120,00 Euro
    • 3 Personen160,00 Euro
    • 4 Personen210,00 Euro
    • 5 oder mehr Personen270,00 Euro


    Als Wohnungsaufwand gilt nur jener Teil der monatlichen Wohnungsaufwandskosten, der der Rückzahlung des Wohnbauförderungsdarlehens und der sonstigen zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen dient, zuzüglich der Kosten der ordnungsgemäßen Erhaltung (Heiz-, Betriebs-, Verwaltungskosten, erhöhte Erhaltungskosten und Ust. zählen nicht zum Wohnungsaufwand). Der anrechenbare Wohnungsaufwand ist der um sonstige Zuschüsse verminderte Wohnungsaufwand gemäß den Bestimmungen für die Berechnung einer geförderten Wohnbeihilfe.

    Habe ich das so richtig verstanden, dass wenn man Student ist, automatisch 80 Euro in dem Fall weniger bekommt (ich bekomme 77 Euro weniger, eine Freundin von mir auch, wohnen beide in Wien und nicht in St. Veit wie im Link angegeben. Konnte aber leider nichts für Wien finden.) warum auch immer?

  • Kann mir vlt jemand sagen, ob man die Wohnbeihilfe der Stadt Wien auch beantragen kann, obwohl man seinen Haupwohnsitz nicht in Wien hat. Hab mir nämlich alle Voraussetzungen durchgelesen und diesbezüglich ist nirgends etwas gestanden
    Lg

  • Kann mir vlt jemand sagen, ob man die Wohnbeihilfe der Stadt Wien auch beantragen kann, obwohl man seinen Haupwohnsitz nicht in Wien hat. Hab mir nämlich alle Voraussetzungen durchgelesen und diesbezüglich ist nirgends etwas gestanden
    Lg

    laut der ma50 nein
    laut der mietrechtsberatung ist das ein heißes thema und eigentlich ja... er meinte auf jedenfall versuchen

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  • Sorry, dass ich den alten thread hier ausgrabe... kam mir aber sinnvoller vor, als einen neuen zu starten.

    Ich wohne mit meiner Freundin zusammen (gefördert nach WWFSG 1989) sie hat ein Einkommen, dass über der Mindestgrenze liegt und ich "Vollzeit-Student". Bekomme von meinen Eltern die Familienbehilfe "weitergereicht" und wollte nun wissen, ob ich diese jetzt als "Einkommen" deklarieren muss, oder nicht?

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